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Schwarzfahrer (72) reagierte aggressiv: Geldstrafe

03.11.2021 • 09:00 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Pensionist am Landesgericht Feldkirch verurteilt. <span class="copyright">hartinger</span>
Pensionist am Landesgericht Feldkirch verurteilt. hartinger

Teilbedingte Geldstrafe: Bus-Fahrgast stieß zwei Kontrolleurinnen zur Seite.

Der Pensionist wurde im August im Bezirk Feldkirch bei einer Kontrolle in einem Bus des Vorarlberger Verkehrsverbundes beim Schwarzfahren erwischt und daraufhin aggressiv. Nach den gerichtlichen Feststellungen stieß der 72-Jährige zwei Kontrolleurinnen zur Seite und bahnte sich so den Weg zum Aussteigen frei.
Der Schuldspruch erfolgte, wie angeklagt, wegen des Vergehens der Nötigung und der versuchten Erschleichung einer Leistung. Bevor er gewalttätig wurde, hatte der Schwarzfahrer laut Urteil den kontrollierenden Mobilbegleiterinnen des Verkehrsverbundes eine ungültige Fahrkarte vorgezeigt und sich mit der nicht bezahlten Busfahrt eine Leistung zu erschleichen versucht. Das Busticket hätte 1,60 Euro gekostet.

Nicht zur Verhandlung erschienen

Der Angeklagte ist zur Gerichtsverhandlung im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts unentschuldigt nicht erschienen. Der Strafprozess fand in seiner Abwesenheit statt, da die dafür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen. Vor der Polizei habe der Beschuldigte die Schwarzfahrt zugegeben und sei teilweise geständig gewesen, sagte Richter Martin Mitteregger in seiner Urteilsbegründung. Weil der Angeklagte unbescholten sei, müsse er nur ein Viertel der Geldstrafe bezahlen.

Der 72-Jährige mit der Netto-Monatspension von 1300 Euro wurde in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1080 Euro (180 Tagessätze zu je 6 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 270 Euro (45 Tagessätze). 810 Euro (135 Tagessätze) wurden ihm für eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung bedingt nachgesehen.
Das Urteil von Richter Mitteregger, mit dem der Staatsanwalt einverstanden war, ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen.