Unfall mit Heizstrahler: Discobetreiber verurteilt

Gäste schwer verletzt, weil bei Schlägerei Heizstrahler umfiel.
Während einer Schlägerei in der Neujahrsnacht erlitt eine unbeteiligte Lokalbesucherin während der Party am 1.1.2020 vor einer Lustenauer Diskothek schwere Verbrennungen. Ein Heizstrahler war auf die 33-jährige Deutsche gefallen. Verletzt wurde auch ein 36-jähriger Gast. Er erlitt beim Versuch, den Heizstrahler von der Frau wegzuziehen, ebenfalls Brandwunden.
Unabsichtlich umgestoßen hatte den Heizstrahler ein 25-Jähriger, der den neuen Partner seiner Ex-Freundin bei der Schlägerei schwer verletzt hatte. Wegen schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Körperverletzung wurde der Vorbestrafte rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe von sieben Monaten und einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt.
Kein grob fahrlässiges Verhalten.
Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde im neuen Prozess am Landesgericht Feldkirch am Montag auch der Geschäftsführer des Diskothek schuldig gesprochen. Dafür wurde der unbescholtene 42-Jährige zu einer Geldstrafe von 500 Euro (100 Tagessätze zu je 5 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 125 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre sechs Monate Gefängnis gewesen.
Der Geschäftsführer wurde mitverantwortlich gemacht, weil der Heizstrahler nicht befestigt war, sondern auf einem 30 Zentimeter hohen Baumstumpf stand. Die Strafe fiel milder aus als im ersten Prozess. Denn der neue Richter war der Ansicht, dass zwar fahrlässiges Verhalten vorlag, aber kein grob fahrlässiges. Zudem hat sich das Einkommen des Discobetreibers inzwischen stark verringert.
Im ersten Prozess war über den Gastronomen noch eine Geldstrafe von 2000 Euro (200 Tagessätze zu je zehn Euro) verhängt worden, davon 1000 Euro unbedingt. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat das erste Urteil gegen den Geschäftsführer aufgehoben und die neue Verhandlung am Landesgericht angeordnet.