Lokal

Teures Fehlverhalten am runden Geburtstag

14.01.2022 • 20:36 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Prozess am Landesgercht Feldkirch. <span class="copyright">Hartinger</span>
Prozess am Landesgercht Feldkirch. Hartinger

40-Jähriger muss 3600 Euro für Widerstand ­gegen Staatsgewalt bezahlen sowie 1600 Euro für verweigerten Alkoholtest.

Teuer zu stehen kommt dem 40-Jährigen sein mehrfaches Fehlverhalten an seinem jüngsten Geburtstag. Er muss insgesamt 5200 Euro an Geldstrafen bezahlen und darüber hinaus auch Anwaltskosten.

Zudem wird der Berufskraftfahrer nach eigenen Angaben seinen Führerschein wohl für sechs Monate verlieren und damit seinen Job. Für den Unterländer gab es aber auch eine gute Nachricht. Trotz seiner bereits 14 Vorstrafen, überwiegend einschlägigen, blieb ihm ein weiterer Zwangsaufenthalt im Gefängnis erspart. Denn seine letzte Vorstrafe lag schon zehn Jahre zurück.
Der 40-Jährige wurde von einem Autofahrer bei der Polizei angezeigt. Der Zeuge gab an, der beschuldigte Pkw-Lenker sei ausgestiegen und habe ihm damit gedroht, ihn wegen seines angeblich gefährlichen Fahrmanövers zu schlagen. Dabei habe der Beschuldigte nach Alkohol gerochen.
Zwei Polizisten klingelten daraufhin an der Wohnungstür des Beschuldigten. Der 40-Jährige verweigerte einen Alkoholtest. Das trug ihm eine BH-Strafe von 1600 Euro ein. Die Testverweigerung wurde so gewertet, als ob er 1,6 Promille gehabt hätte. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Angeklagte einem Polizisten einen Stoß versetzt. Demnach hat er danach einen Baseballschläger geholt und damit die Beamten aufgefordert, sofort zu verschwinden. Die Polizisten sagten als Zeugen vor Gericht, sie seien gegangen, um eine Eskalation zu vermeiden.

Bedingte Haft

Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt wurde der vorbestrafte Angeklagte in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 3600 Euro (300 Tagessätze zu 12 Euro) verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht elf Monaten Haft.

„Interessanter Fall“

Verteidigerin Olivia Lerch beantragte einen Freispruch, weil die Amtshandlung mit dem verweigerten Alkotest bereits abgeschlossen gewesen sei. Richter Thomas Wallnöfer sah das anders, sprach aber von einem rechtlich interessanten Fall.
Zur angeklagten gefährlichen Drohung erging noch kein Urteil. Denn der angeblich bedrohte Autofahrer war an Corona erkrankt und konnte deshalb als Belastungszeuge nicht zur Gerichtsverhandlung erscheinen.