Gewalttätiger Enkel beim Leichenschmaus

Geldstrafe: Alkoholisierter 31-Jähriger verletzte nach Begräbnis seines Großvaters im Gasthaus einen Lokalgast und zwei Polizisten, davon einen Beamten schwer.
Beim Leichenschmaus nach dem Begräbnis seines Großvaters wurde der geständige Angeklagte am 30. Dezember 2021 in einem Gasthaus im Bezirk Feldkirch gewalttätig. Der alkoholisierte 31-Jährige versetzte einem Lokalgast einen Faustschlag ins Gesicht. Die beim Geschlagenen entstandene Platzwunde musste im Spital genäht werden. Danach wehrte sich der Oberländer gegen seine Festnahme. Dabei erlitt ein Polizist den Bruch des rechten kleinen Fingers und Schürfwunden. Abschürfungen zog sich auch eine Polizistin zu.
„Ausnahmesituation“
Der Strafrichter sprach von einer Ausnahmesituation, in der sich der Angeklagte am Tag des Begräbnisses seines Opas befunden habe. Zumal der Sohn des Beschuldigten von einem Lokalgast geschlagen worden sein soll. Daraufhin habe der Angeklagte zugeschlagen. Wobei unklar blieb, ob es sich beim geschlagenen Lokalgast um jenen Mann handelte, der den Sohn des Angeklagten geschlagen haben soll, oder um dessen einschreitenden Kollegen. Der Richter sagte zum geschlagenen Lokalgast, er solle sich schämen, falls er den Sohn des Angeklagten geschlagen habe.
Das Urteil
Der Angeklagte wurde am Montag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch wegen schwerer Körperverletzung, Körperverletzung und versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig gesprochen. Dafür wurde der Unbescholtene zu einer Geldstrafe von 2340 Euro (180 Tagessätze zu je 13 Euro) verurteilt. Das milde Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig, denn der Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Als Teilschmerzengeld hat der 31-Jährige dem Lokalgast 1000 Euro zukommen zu lassen und dem Polizisten 700 Euro. Dem Beamten hat er während der Gerichtsverhandlung 500 Euro übergeben.
Der Strafrahmen für das Verbrechen der schweren Körperverletzung beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte Geldstrafe entspricht drei Monaten Haft und liegt unter der Mindeststrafe. Richter Dietmar Nußbaumer nahm eine außerordentliche Strafmilderung vor, wofür die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe deutlich überwiegen müssen.
Keine Diversion
Verteidiger Martin Fiel hatte eine Diversion beantragt, also eine milde Sanktion mit einer Geldbuße oder der Verpflichtung zu Gratisarbeit, womit seinem Mandanten eine Vorstrafe erspart geblieben wäre. Der Strafrichter sah von einer diversionellen Erledigung ab, weil der Staatsanwalt sich dagegen aussprach.