Angeklagter entschuldigt sich unter Tränen

landesgericht Feldkirch: Drogensüchtiger Dieb weinte vor 81-Jähriger, die er bestohlen hat. 28 Monate Haft.
Der geständige Angeklagte weinte am Dienstag im Landesgericht Feldkirch, als er die von ihm bestohlene 81-Jährige um Verzeihung bat. Die Pensionistin aus dem Unterland nahm seine Entschuldigung an und wünschte ihm alles Gute. Der 34-Jährige hatte in ihrem Badezimmer Schmuck, ein Handy und 60 Euro Bargeld gestohlen. Die Diebesbeute konnte sichergestellt werden.
Reumütig
Er habe noch nie zuvor einen derart reumütigen Täter erlebt, sagte Verteidiger Toni Jakupi. Sein selbstkritischer Mandant bezeichnete die von ihm zwischen Jänner und Mai begangenen Einbrüche und Diebstähle als asoziales Verhalten. Die Straftaten hätte er mit klarem Kopf nie begangen, sagte der Drogensüchtige. Aber er sei nach seiner Haftentlassung Mitte Jänner rasch rückfällig geworden und habe wieder Rauschgift konsumiert.
Zusatzstrafe
Wegen gewerbsmäßigen (Einbruchs-)Diebstahls, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und Urkundenunterdrückung wurde der mit sechs Vorstrafen belastete Angeklagte zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen zehn Haftmonate aus der Verurteilung vom November 2021, für die der Drogenabhängige die Chance auf Therapie statt Strafe erhalten hatte. Damit beträgt die Gesamtstrafe 28 Monate Gefängnis. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Heinz Rusch einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.
Drogentherapie
Die verhängten Freiheitsstrafen muss der arbeitslose Unterländer nicht verbüßen, wenn er die ihm neuerlich gewährte Chance nützt und sich einer Drogentherapie unterzieht. Die Straftaten habe er zur Finanzierung seiner Drogensucht verübt, sagte der Angeklagte. Die Strafrichterin wertete die (Einbruchs-)Diebstähle als Beschaffungskriminalität. Die Gesamtstrafe übersteige drei Haftjahre nicht, was eine weitere Voraussetzung für die Gewährung von Therapie statt Strafe sei, sagte Tagwercher. Therapie statt Strafe habe der Angeklagte schon bei der Verurteilung im November 2021 wegen ähnlicher Diebstähle erhalten.
Seit Mitte Mai in Haft
Einen Teil der Haftstrafe muss der 34-Jährige trotz allem aber auch dieses Mal verbüßen. Denn er wurde am 17. Mai festgenommen und befindet sich seitdem in Haft. Entlassen aus dem Gefängnis wird er erst dann, wenn das Gutachten zur Form der Drogentherapie erstellt ist und die Richterin den Antrag auf Therapie statt Strafe formell genehmigt hat.