Sechs Ladendiebstähle, vier Monate Haft

Teilbedingte Haftstrafe für geständigen unbescholtenen Arbeitslosen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls.
Der geständige Angeklagte hat zwischen Oktober 2021 und Februar 2022 in Feldkirch und Umgebung gewerbsmäßig sechs Ladendiebstähle begangen. Dafür wurde der unbescholtene Rumäne am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil vier Monate. Acht Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil, mit dem der von Toni Jakupi verteidigte Angeklagte und die Staatsanwältin einverstanden waren, ist rechtskräftig.
Der Schuldspruch erfolgte wegen des Vergehens des gewerbsmäßigen Diebstahls. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Unmittelbar nach der Gerichtsverhandlung wurde der Familienvater aus der Justizanstalt Feldkirch in die Freiheit entlassen. Denn der 42-Jährige hat die unbedingt verhängten vier Haftmonate bereits fast zur Gänze in der Untersuchungshaft verbüßt.
Im Kinderwagen versteckt
Nach Ansicht von Richterin Sabrina Tagwercher hat der Rumäne die Ladendiebstähle zusammen mit rumänischen Mittätern verübt. Die vier Mitangeklagten sind zur Verhandlung am Freitag nicht vor Gericht erschienen. Nach den gerichtlichen Feststellungen wurden die Diebstähle arbeitsteilig in einem Elektronikgeschäft, einer Drogerie und in einem Lebensmittelgeschäft begangen. Demnach wurden die gestohlenen Waren in Kinderwagen und Rucksäcken versteckt. So wurden in einer Drogerie Parfums im Wert von 1800 Euro geklaut.
Zwei Kundinnen des betroffenen Lebensmittelgeschäfts notierten sich nach einer TZwei Kundinnen des betroffenen Lebensmittelgeschäfts notierten sich nach einer Tat das Autokennzeichen des Angeklagten. Die Polizei stellte in seinem Pkw Diebesbeute in größerem Umfang sicher. Daraufhin wurde der Arbeitslose im Februar festgenommen. Der Rumäne sagte am Freitag vor Gericht, seine mitangeklagten Landsleute hätten früher in seinem Oberländer Wohnblock gewohnt und seien aus Angst nicht zum Prozess erschienen.