Lokal

Ambulante Betreuung
für Brandstifter

04.08.2022 • 21:18 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Das Hotelzimmer brannte im März 2021 in Frastanz. <span class="copyright">Feuerwehr Frastanz</span>
Das Hotelzimmer brannte im März 2021 in Frastanz. Feuerwehr Frastanz

Bedingte Einweisung für damals psychotischen Mann, der Hotelzimmer anzündete.

Der getrennt von seiner Familie lebende Türke zündete nach den gerichtlichen Feststellungen im März 2021 in Selbstmordabsicht sein Hotelzimmer in Frastanz an. Demnach handelte der Türke unter dem Einfluss einer Psychose und war nicht zurechnungsfähig.
Wegen der Brandstiftung wurde der unbescholtene 43-Jährige am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch bedingt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ist rechtskräftig.
Wenn der Arbeitslose sich in den nächsten fünf Jahren monatlich ambulant psychiatrisch behandeln lässt und zudem weiterhin betreut wohnt, muss er weder stationär in ein psychiatrisches Krankenhaus noch in ein psychiatrisches Gefängnis.

Befehl innerer Stimmen

Der Schöffensenat folgte den Empfehlungen des psychiatrischen Gutachters Franz Riedl. Der Sachverständige hielt trotz des impulsiv-emotionalen Verhaltens des Betroffenen während der Gerichtsverhandlung keine unbedingte Einweisung für notwendig. Vor der Polizei sagte der depressive Tatverdächtige, innere Stimmen hätten ihm befohlen, sich selbst etwas anzutun. Deshalb habe er zunächst versucht, mit einem Messer seine Pulsadern aufzuschneiden. Danach habe er mit einer brennenden Zigarette und Desinfektionsmittel seine Couch angezündet. Der Mann konnte gerettet werden, auch andere Hotelbewohner mussten evakuiert werden. Die Feuerwehr löschte den Zimmerbrand.

Vor Gericht war der Betroffene zunächst uneinsichtig und sagte, er brauche keinen Arzt. Nach einer Besprechung mit Verteidigerin Emelle Eglenceoglu war der 43-Jährige mit den Auflagen dann doch einverstanden, die ihm eine Einweisung in eine Anstalt für psychisch kranke Straftäter ersparten. Zwei Monate vor der Tat habe der Mann mit einer ambulanten psychiatrischen Behandlung begonnen, sagte Gutachter Riedl. Mittlerweile lebe er in einer betreuten Wohnung.