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Junge Feuerwehrfrau legte fünf Brände

16.08.2022 • 16:04 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
<span class="copyright">Symbolbild/Mathis Fotografie</span>
Symbolbild/Mathis Fotografie

40 Stunden gemeinnützige Gratisarbeit als Strafe wegen schwerer Sachbeschädigung für unbescholtene 17-Jährige, die bei einem Tatort mit der Feuerwehr im Löscheinsatz stand.   

Die damals 16-jährige Feuerwehrfrau legte nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Feldkirch zwischen September und November 2021 in ihrer Unterländer Wohnortgemeinde fünf Brände, davon blieb es einmal beim Versuch. Drei Mal war ihre Wohnanlage betroffen und zwei Mal ihr damaliger Arbeitsplatz in einem Sozialzentrum. Dabei entstand laut Strafantrag ein Sachschaden von 9100 Euro. Drei Mal stand die Feuerwehr im Einsatz.

Die wegen schwerer Sachbeschädigung angeklagte Arbeitslose übernahm am Dienstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch Verantwortung für die ihr angelasteten Taten. Richterin Sabrina Tagwercher gewährte der nunmehr 17-Jährigen daraufhin eine Diversion. Wenn sie innerhalb von sechs Monaten insgesamt 40 gemeinnützige Arbeitsstunden verrichtet, wird das Strafverfahren ohne Eintrag ins Strafregister eingestellt werden. Die von Hubert Kinz verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Karin Krehn waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden.

Sie stimme ausnahmsweise zu, sagte die öffentliche Anklägerin, weil die Schuld der Angeklagten gerade noch nicht als schwer einzustufen sei. Richterin Tagwercher merkte an, bei der Sanktionierung von Straftaten habe bei Jugendlichen von Gesetzes wegen des Aspektes der allgemeinen Abschreckung außer Betracht zu bleiben. Bei einem Schuldspruch hätte die mögliche Höchststrafe für die Jugendliche ein Jahr Gefängnis betragen. Zu ihrem Tatmotiv wurde die introvertiert wirkende Angeklagte nicht befragt.

Die Jugendliche zündete, so die Anklage, zuerst einen Stapel Papier auf ihrem Balkon an.  Der durch Verrußungen entstandene Schaden wurde mit 7500 Euro beziffert. Demnach wurde später bei einem Lift in der Wohnanlage verbranntes Papier gefunden. Ebenso kein Schaden entstand beim ersten Vorfall im Sozialzentrum, in dem in einem WC ein verbranntes Zündholz sichergestellt wurde.

Danach brannte in der Wohnanlage der Angeklagten ein auf dem Gang abgestellter alter Kinderwagen im Wert von rund 25 Euro. Rauchschäden wurden mit 943 Euro angegeben. Beim letzten Brand stand die Angeklagte als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr selbst im Löscheinsatz. Im Umkleideraum für Mitarbeiterinnen des Sozialzentrums verschmorte ein Handtuchspender.

Nach dem Strafprozess weinte die 17-jährige Angeklagte im Gerichtssaal in den Armen ihrer Mutter.