Agrar-Infoschreiben sorgt für Kritik

Ehemaliger Leiter der Tiroler Agrarbehörde wendet sich in kritischem Brief an Obmann der Agrargemeinschaft Altenstadt.
Josef Guggenberger ist jener Mann, der Mitte der 2000er-Jahre die Diskussion über die Agrargemeinschaften ins Rollen brachte. Mit seinem Bescheid zur Causa Mieders hatte er der Gemeinde den Substanznutzen aus ihrem ehemaligen Eigentum zugesprochen, was letztlich im Jahr 2008 zur richtungsweisenden Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und folglich zu einem politischen Beben in Tirol führte. Das Höchstgericht stellte damals fest, dass die Einnahmen von Agrargemeinschaften, die aus Gemeindegut hervorgegangen sind, den Gemeinden zustehen, sofern es sich nicht um land- oder forstwirtschaftliche Einnahmen handelt.

Reaktion auf Info-Schreiben
Guggenberger, der daraufhin quasi aus dem Amt gemobbt wurde und sich längst in der Pension befindet, hat sich nun in einem E-Mail an Robert Ess, den Obmann der Agrargemeinschaft Altenstadt, gewandt. Darin bezieht sich der Jurist auf ein kämpferisches Informationsschreiben, das Ess im Oktober an die Agrarmitglieder verschickte und ebenfalls in dieser Zeitung veröffentlicht wurde. Ess ließ damals unter anderem wissen, dass man sich mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen eine Einmischung von außen wehren werde und sich „von Personen und Parteien“ distanziere, „die keinen Respekt vor fremdem Eigentum haben“.
Aussagen, die dem einst höchsten Agrarbeamten Tirols offenbar sauer aufstoßen: „Ich würde vorschlagen, vor dem Hintergrund der Tatsachen- und Rechtslage tunlichst davon Abstand zu nehmen, aus Übereifer in die Form einer ‚Hetzschrift‘ abzugleiten“, schreibt Guggenberger in dem ausführlichen und inhaltlich sehr komplexen Brief. Recht habe der Obmann mit der Mitteilung, dass nicht verhandelt werde, hält der ehemalige Landesbeamte ironisch fest. Denn: „Hier gibt es tatsächlich nichts zu verhandeln. In höchstgerichtlicher Rechtsprechung durch den VfGH und durch den VwGH ist dazu alles vorgezeichnet“, ist sich Guggenberger sicher, dass die Agrar-Grundstücke und Einnahmen aus Verpachtungen, Grund-, Holz- oder Kiesverkäufen eigentlich der Stadt Feldkirch gehören.
Im Postskriptum schildert der Jurist dann noch seinen Eindruck von der Agrargemeinschaft Altenstadt im Allgemeinen: „Da wird nicht bloß gekleckert, da wird ganz groß aufgetragen“. Seiner Meinung nach befasst man sich in Altenstadt wohl „am wenigsten mit der Haus- und Gutsbedarfsdeckung der Nutzungsberechtigten auf den ehemaligen Gemeindegründen“. Die Agrargemeinschaft Altenstadt fungiere „gewissermaßen als Parallelgemeinde und als Gegenregierung gegen die Stadtgemeinde Feldkirch“.