Unfall mit Kleinkind an Bord, Raser verurteilt

Lenker muss nach Unfall in Dornbirn mit 600 PS starkem Auto saftige Strafe zahlen.
Mit zumindest 94 Stundenkilometern wollte der Autofahrer nach den gerichtlichen Feststellungen am Abend des 12. Juni durch die mit Tempo 50 beschränkte Dornbirner Moosmahdstraße driften.
Der damals 20 Jahre alte Lenker verlor dabei die Kontrolle über das 600 PS starke Fahrzeug, das auf den linksseitigen Gehsteig geriet und gegen Tafeln, einen Baum und zuletzt gegen ein Wohnhaus prallte. Dabei wurden alle fünf Pkw-Insassen verletzt.
Lebensgefährtin schwer verletzt
Von den vier Mitfahrern wurde die 19-jährige Lebensgefährtin des Fahrers schwer verletzt. Die anderen Fahrgäste kamen mit leichten Blessuren davon. Dabei handelt es sich um ein 13 Monate altes Kind und dessen junge Eltern im Alter von 17 und 18 Jahren. Der kleine Bub erlitt eine Gehirnerschütterung, eine Platzwunde am Kopf und eine Schürfwunde an der Brustwirbelsäule.
Das Urteil
Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde der unbescholtene Angeklagte mit dem Netto-Monatseinkommen von 3900 Euro am Dienstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 17.640 Euro (360 Tagessätze zu je 49 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 11.760 Euro. 5880 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig, denn die Staatsanwältin nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.
Kontrolle verloren
Der in der Schweiz lebende und arbeitende Österreicher sagte, er habe angeben wollen, das Auto beim Anfahren nach einer Ampel zu stark beschleunigt und die Kontrolle über das ins Schleudern geratene Fahrzeug verloren. Nach Ansicht des von der Staatsanwaltschaft bestellten Verkehrsgutachters Christian Wolf geriet der Pkw aber erst durch das Driften ins Schleudern.