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Agrar-Streit: Opposition mit „Geduld am Ende“

06.12.2022 • 18:10 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Am kommenden Dienstag tritt die Stadtvertretung in Feldkirch zu ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr zusammen.<span class="copyright"> Stiplovsek</span>
Am kommenden Dienstag tritt die Stadtvertretung in Feldkirch zu ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr zusammen. Stiplovsek

Feldkirch: Grüne, Neos und SPÖ stellen gemeinsamen Antrag.

Am kommenden Dienstag tritt Feldkirchs Stadtvertretung zum letzten Mal in diesem Jahr zu einer Sitzung zusammen. Es gilt eine umfangreiche Tagesordnung abzuarbeiten, unter anderem steht der Budgetvoranschlag für das Jahr 2023 zur Beschlussfassung an. Für größere Diskussionen wird wohl Punkt 24 sorgen, ein gemeinsamer Antrag von Grünen, Neos und SPÖ.

Besitzverhältnisse klären

Die Oppositionsfraktionen wollen, dass die Stadtvertretung die Einleitung eines Feststellungsverfahrens hinsichtlich der Liegenschaften der Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt beschließt. Wie berichtet, ist im Jahr 2019 ein Streit über die Eigentumsverhältnisse an den seinerzeit an die Agrargemeinschaft übertragenen Grundstücken entbrannt. „Unsere Geduld ist am Ende. Es ist Zeit, dass wir in der Agrarfrage für Klarheit sorgen und mit einem Feststellungsverfahren die Besitzverhältnisse klären. Nur so können wir sicherstellen, dass der Feldkircher Bevölkerung keine Rechte entgehen“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Opposition an die NEUE. Eine endgültige Klärung dieser Frage müsse im Sinne aller sein, so die Fraktionen weiter. Bürgermeister Wolfgang Matt (ÖVP) sei hier „in der Verantwortung“.

Grüme, Neos udn SPÖ sehen Bürgermeister Wolfgang Matt (ÖVP) in der Verantwortung. <span class="copyright">Stiplovsek</span>
Grüme, Neos udn SPÖ sehen Bürgermeister Wolfgang Matt (ÖVP) in der Verantwortung. Stiplovsek

Vertagung wahrscheinlich

Die schwarz-blaue Koalition wird dem Antrag aller Voraussicht nach nicht zustimmen bzw. die Entscheidung darüber erst einmal vertagen, da die Stellungnahme des Landes noch auf sich warten lässt. Wie berichtet, ersuchte die Stadt Feldkirch die Landesregierung prüfen zu lassen, ob die seinerzeit von einer Arbeitsgruppe des Landes „getroffenen Zuordnungen der Agrargemeinschaften Altenstadt, Tisis und Tosters“ angesichts der seither ergangenen höchstgerichtlichen Rechtsprechung und des von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachtens „revidiert gehören“.

Ergebnisse der Arbeitsgruppe

Die von der damaligen Agrarbezirksbehörde und der Abteilung Gesetzgebung geleitete Arbeitsgruppe hatte vor fast 15 Jahren die Regulierungs- und Hauptteilungssakten von 30 Agrargemeinschaften geprüft. Im Fall der Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt gelangte die Arbeitsgruppe zur Auffassung, dass 1960 eine Hauptteilung, sprich vermögensrechtliche Auseinandersetzung, stattgefunden hatte und die Kommune somit keinen Anspruch auf die Grundstücke der Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt hat.

Der ehemalige Verfassungsrichter Siegbert Morscher erstellte ein Gutachten im Auftrag der Stadt Feldkirch.<span class="copyright">VfGH</span>
Der ehemalige Verfassungsrichter Siegbert Morscher erstellte ein Gutachten im Auftrag der Stadt Feldkirch.VfGH

Der von der Stadt Feldkirch beauftragte Gutachter, der emeritierte Universitätsprofessor Siegbert Morscher, sieht das allerdings anders. Seiner Meinung stehen die Agrar-Grundstücke sowie Erträge, die über die Wald- und Weidenutzung hinausgehen, der Stadt Feldkirch zu. Auch die Agrargemeinschaft Altenstadt hat einen Universitätsprofessor mit der Prüfung der Besitzverhältnisse beauftragt. Für diesen wiederum besteht kein Zweifel, dass die Agrargemeinschaft Altenstadt Agrar rechtmäßiger Eigentümer besagter Flächen ist.

Ein Feststellungsverfahren könnte ein erster Schritt zur Klärung der offenen Rechtsfragen sein. Endgültig entschieden wird die Sache wahrscheinlich erst vor dem Höchstgericht, es sei denn Stadt und Agrargemeinschaft schließen einen Kompromiss.