Missbrauchsprozess im März gegen Afghanen

Prozess am 29. und 31. März: Sechs angeklagte Afghanen sollen in Bludenzer Flüchtlingsheim eine alkoholisierte und daher wehrlose Besucherin schwer missbraucht haben.
Jeweils wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch sechs Afghanen angeklagt. Den Untersuchungshäftlingen wird vorgeworfen, zwischen 21. und 24. Februar 2022 eine stark alkoholisierte und daher wehrlose Frau in einem Bludenzer Flüchtlingsheim schwer missbraucht zu haben. Die Frau sei durch den von mehreren Männern begangenen Missbrauch in besonderer Weise erniedrigt worden. Deshalb erhöht sich der Strafrahmen für den Fall von Schuldsprüchen von 1 bis 10 auf 5 bis 15 Jahre Gefängnis.
Schöffenprozess
Der Schöffenprozess unter dem Vorsitz von Richterin Silke Sandholzer findet am Landesgericht Feldkirch am 29. und 31. März statt. Einer der Angeklagten hat die Anklageschrift beim Oberlandesgericht Innsbruck ohne Erfolg beeinsprucht. Das Oberlandesgericht hielt einen dringenden Tatverdacht für gegeben.

Einer der Angeklagten traf nach Darstellung der Staatsanwaltschaft im Dornbirner Bahnhof auf die auf dem Boden liegende stark alkoholisierte und verletzte Frau. Sie wurde nach Angaben der Anklagebehörde zuvor von ihrem Unterländer Freund nach einer tätlichen Auseinandersetzung vor die Tür gesetzt und wegen ihrer starken Alkoholisierung von einem Obdachlosenheim abgewiesen. Demnach bot der Afghane der 44-Jährigen einen Schlafplatz in Bludenz im Zimmer eines afghanischen Freundes in einem Flüchtlingsheim an.
Nach der gemeinsamen Zugfahrt nach Bludenz durfte sie sich im Heimzimmer eines der angeklagten Afghanen auf eine Matratze legen. Dort wurde die stark alkoholisierte Frau, so die Anklageschrift, von den sechs angeklagten Afghanen nacheinander schwer missbraucht, von einem der Angeklagten sogar am nächsten Tag erneut. Der vorbestrafte 56-Jährige wurde deshalb wegen zweier Verbrechen des Missbrauchs einer Wehrlosen angeklagt.
Wehrlose Besucherin
Die Frau habe, so die Anklagebehörde, zwar Nein gesagt, sich aber wegen ihrer Alkoholisierung nicht wehren können. Missbraucht worden sei sie auch von afghanischen Besuchern des Flüchtlingsheims.
Die zwischen 22 und 56 Jahre alten und teilweise vorbestraften Angeklagten bestreiten die Tatvorwürfe. Belastet werden die meisten von ihnen etwa durch Spuren im Intimbereich der Frau, die ins Krankenhaus gebracht werden musste. Ein siebter Täter habe nicht ausgeforscht werden können, heißt es in der Anklageschrift.
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