Gewalt nach Sex: Sechs und sieben Jahre Haft

Vorbestraftes serbisches Ehepaar verlangte nach Ansicht der Richter Herausgabe von angeblichem Sexvideo und verletzte in Wolfurt zwei Hausbewohner schwer.
Die 32-jährige Erstangeklagte hatte nach den gerichtlichen Feststellungen am 19. März 2022 in einem Wolfurter Haus als Prostituierte im Beisein des 37-jährigen Mieters bezahlten Geschlechtsverkehr mit dem 32-jährigen Untermieter. Die in Deutschland lebende Serbin hatte den Eindruck, beim Sex gefilmt worden zu sein.
Daraufhin verließ sie nach Ansicht der Richter das Haus, kam aber wenig später zurück, mit ihrem Ehemann, dem Zweitangeklagten. Der 37-jährige Serbe brach, so das Urteil, mit einem Brecheisen die Haustür auf und schlug dann damit zuerst auf den 37-jährigen und danach auf den 32-Jährigen ein. Die beiden jungen Männer wurden dabei schwer verletzt.
Entwendete elektronische Geräte weggeworfen
Die Angeklagten forderten nach Überzeugung des Schöffensenats die Herausgabe des vermeintlichen Sexvideos. Die Hausbewohner sagten, es gebe kein Video. Die Erstangeklagte nahm zwei Mobiltelefone, ein Tablet und einen Laptop aus dem Haus mit und warf dann auf der Flucht mit einem Auto auf der Rheintalautobahn bis auf ein Mobiltelefon die entwendeten elektronischen Geräte weg.
Der Schuldspruch im Schöffenprozess am Donnerstag erging wegen versuchter schwerer Nötigung, absichtlich schwerer Körperverletzung unter Verwendung einer Waffe und dauernder Sachentziehung. Dafür wurde die mit drei Vorstrafen belastete Erstangeklagte zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, der siebenfach vorbestrafte Zweitangeklagte zu sieben Jahren Haft. Als Teilschmerzengeld hat das Ehepaar den Verletzten 5000 und 3000 Euro zu bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger German Bertsch meldete für die beiden Angeklagten Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Berufung gegen das Schmerzengeld an. Staatsanwalt Philipp Höfle nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief zwei bis zehn Jahre Gefängnis.
Freispruch und mildere Bestrafung beantragt
Bertsch beantragte einen Freispruch für den Zweitangeklagten, der jegliche Tatbeteiligung bestritt, und eine milde Bestrafung für die Erstangeklagte, die behauptete, von den Hausbewohnern vergewaltigt worden zu sein.
Angeklagt war schwerer Raub mit schwerer Körperverletzung, mit einer Strafdrohung von 5 bis 15 Jahren Haft. Denn die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass auch eine Damenarmbanduhr entwendet wurde, und sich die Angeklagten bereichern wollten. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Magdalena Rafolt war aber von der Entwendung der Uhr nicht überzeugt.
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