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Am Tag nach Enthaftung in Tankstelle eingebrochen

27.03.2023 • 18:54 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der 16-Jährige war wegen Verdachts auf Diebstahl vorläufig festgenommen worden. <span class="copyright">Hartinger</span>
Der 16-Jährige war wegen Verdachts auf Diebstahl vorläufig festgenommen worden. Hartinger

Wenn vorbestrafter 16-Jähriger sich keine Arbeit sucht, muss er sechsmonatige Haftstrafe doch antreten.

Am 1. März wurde der 16-Jährige wegen des Verdachts von im Februar verübten Diebstählen vorläufig festgenommen und am Abend nach zwei Stunden aus dem Polizeigewahrsam in die Freiheit entlassen. In der Nacht darauf beging der Beschuldigte am 2. März einen Einbruchsdiebstahl in einen Tankstellenshop im Bezirk Bludenz und erbeutete dabei Waren im Wert von 71 Euro.

Mögliche Höchststrafe

Wegen des Einbruchsdiebstahls sowie der beiden Diebstähle in einem unversperrten Selbstbedienungsladen mit einer Beute im Wert von 163 Euro wurde der geständige und mit zwei Vorstrafen belas­tete Angeklagte am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig, denn Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen wäre eineinhalb Jahre Gefängnis gewesen.

Richter Dietmar Nußbaumer erteilte dem arbeits- und obdachlosen Angeklagten die Weisungen, Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen und sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen. Sollte der Jugendliche während der Bewährungszeit von drei Jahren gegen die Auflagen verstoßen, müsste er die sechsmonatige Haftstrafe doch verbüßen.

Versprechen, Leben zu ändern

Der Jugendstrafrichter gewährte dem Vorbestraften am 7. Dezember 2022 am Landesgericht eine Geldstrafe wegen eines anderen Einbruchsdiebstahls. Schon damals habe der Cannabis konsumierende Angeklagte dem Richter und ihr versprochen, sein Leben zu ändern, sagte Buss-Gerstgrasser.

Richter Nußbaumer sah am Montag davon ab, den jungen Arbeitslosen die am Bezirksgericht Bludenz im Juni 2022 wegen Sachbeschädigung bedingt gewährte Geldstrafe von 180 Euro bezahlen zu lassen. Der 16-Jährige befand sich seit 10. März in Untersuchungshaft und wurde am Montag nach der Verhandlung enthaftet.