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Drei Brände in einer Nacht, vier Jahre Haft

14.04.2023 • 21:37 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Drei Brände in einer Nacht, vier Jahre Haft
Drei Bräne musste die Feuerwehr in der Nacht zum 3. Jänner löschen. ARCHIV

43-Jähriger mit elf Vorstrafen zündete in Bregenz zwei Altpapiercontainer und einen Müllsack an.

Wegen versuchter Brandstiftung, schwerer Sachbeschädigung und versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt wurde der mit elf Vorstrafen belastete Angeklagte am Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Theo Rümmele ist nicht rechtskräftig. Denn Verteidiger Clemens Haller meldete für seinen Mandanten sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Staatsanwalt Johannes Hartmann meldete eine Berufung wegen zu geringer Strafe an. Nun wird zunächst der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien über die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten entscheiden.

Strafrahmen

Der Strafrahmen für Brandstiftung beträgt ein bis zehn Jahre Haft. Beim Angeklagten lagen aber die sogenannten Rückfallvoraussetzungen vor. Denn er hat schon zumindest zwei einschlägige Haftstrafen wegen ähnlicher Delikte verbüßt. Deshalb erhöhte sich die Strafdrohung um die Hälfte auf 1 bis 15 Jahre Gefängnis.

Was ist vorgefallen?

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Angeklagte in der Nacht auf 3. Jänner in Bregenz drei Brände gelegt. Das Feuer bei einem Altpapiercontainer und einem Müllsack wertete der Schöffensenat als schwere Sachbeschädigung, weil kein Übergreifen der Flammen auf andere Objekte zu befürchten war. Der Brand eines anderen Altpapiercontainers aber wurde als versuchte Brandstiftung eingestuft. Weil dort nach Ansicht des Gerichts das Übergreifen der Flammen auf einen Carport drohte.

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Prozes am Landesgericht Feldkirch. hartinger

Vorwürfe bestritten

Der Angeklagte bestreitet die Brandlegungen. Der obdachlose Oberösterreicher, der in Vorarlberg in einem Zelt lebte, rannte laut Urteil in der Feuernacht der ihn auf der Straße antreffenden Polizei davon. Der flüchtende 43-Jährige wurde von Polizisten eingeholt und versuchte nach Überzeugung der Richter, sich auch mit Tritten seiner Festnahme zu widersetzen. Der Festgenommene wurde in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft genommen.

Weitere Anklagevorwürfe

Noch nicht geurteilt wurde am Freitag im Schöffenprozess über die zusätzlichen Anklagevorwürfe. Demnach soll der Angeklagte einen fremden Reisepass entwendet und so der Vergehen der Urkundenunterdrückung begangen haben. Zudem wird dem 43-Jährigen das Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger zur Last gelegt. Er soll Fotos von missbrauchten mündigen Mädchen aus dem Internet heruntergeladen haben.

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