Tödlicher Arbeitsunfall: Arbeitgeber verurteilt

18-jähriger Lehrling starb. Bauunternehmer wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt.
Tödlich endete für einen 18-Jährigen im Oktober 2017 ein Arbeitsunfall. Bei Sanierungsarbeiten stürzte ein Teil einer kleinen Bachbrücke in Gargellen ein. Betonteile erdrückten den im Bachbett unter der Brücke arbeitenden Maurerlehrling.
Für den tödlichen Arbeitsunfall wurde auch im neuen Strafprozess am Landesgericht Feldkirch der Arbeitgeber des Lehrlings mitverantwortlich gemacht. Der unbescholtene Bauunternehmer wurde am Freitag wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 2160 Euro (180 Tagessätze zu je 12 Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der einen Freispruch beantragende Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht sieben Monaten Haft.
Der 47-jährige Angeklagte hat nach Ansicht von Richterin Silke Sandholzer Schutzvorschriften gröblich missachtet. So habe der Bauunternehmer keine Voruntersuchungen an der einsturzgefährdeten Brücke vornehmen lassen und kein Betretungsverbot für das Bachbett unter der Brücke während der Baggerarbeiten angeordnet.
Geldstrafe fiel niedriger aus
Die Geldstrafe fiel im zweiten Rechtsgang niedriger aus. Im ersten Prozess wurde im Februar 2022 am Landesgericht eine bedingte Haftstrafe von vier Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 4080 Euro (240 Tagessätze zu je 17 Euro) verhängt. Das Oberlandesgericht Innsbruck hob im November 2022 das Urteil gegen den Bauunternehmer auf und ordnete eine neue Verhandlung am Landesgericht an.
Wegen grob fahrlässiger Tötung wurde auch ein anderer Angeklagter schuldig gesprochen. Der gewerberechtliche Geschäftsführer der Baufirma wurde im Vorjahr in der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 4500 Euro (180 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt. In erster Instanz wurde über den unbescholtenen 61-Jährigen zuvor am Landesgericht eine bedingte Gefängnisstrafe von vier Monaten und eine Geldstrafe von 6000 Euro (240 Tagessätze a’ 25 Euro) verhängt.
Der Baggerfahrer der Baufirma wurde im ursprünglich am Bezirksgericht Bludenz geführten Strafprozess 2020 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung rechtskräftig freigesprochen.
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