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Vater mit Nudelholz geschlagen und Mutter bedroht: Ein Jahr Haft

22.05.2023 • 12:01 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Prozess am Landesgericht Feldkirch. <span class="copyright">hartinger</span>
Prozess am Landesgericht Feldkirch. hartinger

Warum die Strafe für 35-jährigen Angeklagten so hoch ausfiel.

Der Angeklagte hat seinen Vater mit einen Teigroller geschlagen und dabei leicht verletzt. Zudem hat er seine Mutter mit einem Pfefferspray besprüht und so zu verletzen versucht. Des Weiteren hat der 35-Jährige seine Mama ebenso bedroht wie einen einschreitenden Nachbarn, den er zudem zum Weggehen genötigt hat.

Überdies hat der 35-Jährige nach den gerichtlichen Feststellungen eine Flasche Alkohol im Wert von 16 Euro in einem Supermarkt entwendet und trotz des über ihn verhängten Waffenverbots einen Pfefferspray besessen.

14 Vorstrafen

Dafür wurde der mit 14 Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Das Urteil, mit dem der Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Manhart einverstanden waren, ist rechtskräftig. Wegen einschlägiger Haftstrafen in der Vergangenheit galt für den Rückfalltäter ein um die Hälfte erhöhter Strafrahmen von bis zu eineinhalb Jahren Gefängnis.

Der Schuldspruch erfolgte wegen sieben Vergehen: Körperverletzung, versuchte Körperverletzung, gefährliche Drohung in zwei Fällen, Nötigung, Entwendung, Verstoß gegen das Waffengesetz.

Kein versuchter schwerer Raub

Freigesprochen wurde der von Danijel Nikolic verteidigte Untersuchungshäftling im Zweifel vom Hauptvorwurf des versuchten schweren Raubes. Für den Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Julian Fettner war nicht erwiesen, dass der mit zwei Promille alkoholisierte Angeklagte seinen Eltern mit vorgehaltenem Messer damit gedroht hat, sie abzustechen, wenn sie ihm nicht sieben Euro aushändigen.

Mutter sagte nicht aus

Der Vater ist inzwischen gestorben; die Mutter machte von ihrem Recht Gebrauch, nicht gegen ihren Sohn auszusagen. Die Anklage beruhte auf den belastenden polizeilichen Angaben eines Bruders, die er aber vor Gericht widerrief. Für den Fall eines Schuldspruchs hätte die erhöhte Strafdrohung wegen der Rückfallvoraussetzungen 1 bis 20 Jahre betragen.

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