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Üble Nachrede: Nun auch Klage gegen Schoch und Marte

02.06.2023 • 14:08 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Alexander Moosbrugger (neos plus) wurde nicht rechtskräftig, wegen übler Nachrede verurteilt. Jetzt werden auch seine "Mitstreiterinnen" in der Causa, die Grüne Vizebürgermeisterin Sandra Schoch (Mitte) und ÖVP-Stadträtin Veronika Marte, (ÖVP) geklagt. <span class="copyright">Hartinger</span>
Alexander Moosbrugger (neos plus) wurde nicht rechtskräftig, wegen übler Nachrede verurteilt. Jetzt werden auch seine "Mitstreiterinnen" in der Causa, die Grüne Vizebürgermeisterin Sandra Schoch (Mitte) und ÖVP-Stadträtin Veronika Marte, (ÖVP) geklagt. Hartinger

Gegen die Bregenzer Vizebürgermeisterin Sandra Schoch und Stadträtin Veronika Marte werden Verfahren angestrengt.

Neues Kapitel in der Auseinandersetzung zwischen der Bregenzer Kulturamtsleiterin Judith Reichart und den Stadtpolitikern Alexander Moosbrugger (Neos plus), Sandra Schoch (Grüne) und Veronika Marte (ÖVP).

Marte, Moosbrugger und Schoch bei der Pressekonferenz in der sie die Vorwürfe gegen Reichart erhoben. <span class="copyright">Hartinger</span>
Marte, Moosbrugger und Schoch bei der Pressekonferenz in der sie die Vorwürfe gegen Reichart erhoben. Hartinger

Nach der Verurteilung Moosbruggers wegen übler Nachrede geht die zu Unrecht beschuldigte Kulturamtsleiterin nun auch gegen Vizebürgermeisterin Schoch und Stadträtin Marte vor – und zwar straf- und zivilrechtlich. Dies bestätigte ihr Rechtsanwalt Martin Mennel am Freitag auf NEUE-Anfrage. „Wir werden Privatanklagen wegen üblicher Nachrede und Unterlassungsklagen einbringen“, so der Anwalt. Weder Schoch noch Marte hätten sich bislang bei seiner Mandantin entschuldigt. Erste­re habe zudem nicht auf ein Schreiben reagiert, dass er ihr nach den Anschuldigungen im Rahmen einer Pressekonferenz geschickt habe, sagt Mennel.

Privatanklage

Bei Privatanklagedelikten geht es um strafrechtliche Tatbestände, die nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern vom Opfer selbst verfolgt werden müssen. Solche Delikte sind üble Nachrede oder Ehrenbeleidigung. Dabei tritt der Verletzte oder dessen Anwalt vor Gericht nicht als Ankläger auf. Privatanklagedelikte sind mit verhältnismäßig niedrigen Strafen bewehrt.

Zu Unrecht bezichtigt

Worum geht es? Nach den gerichtlichen Feststellungen hatte Moosbrugger als Vorsitzender des Bregenzer Prüfungsausschusses die Kulturamtsleiterin Judith Reichart öffentlich zu Unrecht bezichtigt, sie habe mit falschen Angaben für einen Kulturverein Fördergelder des Bundes er­schlichen und damit zweckwidrig Beraterhonorare ausbezahlen wollen. Dabei habe der Privatangeklagte lediglich Vermutungen geäußert und über keine gesicherten Informationen verfügt. „Man muss vorsichtig sein, was man öffentlich sagt“, mahnte Richter Martin Mitteregger in der Verhandlung Anfang März.

Mehr dazu: Geldstrafe für Bregenzer Politiker wegen übler Nachrede

Die ungerechtfertigten Vorwürfe richteten sich gegen die Bregenzer Kulturamtsleiterin Judith Reichart. <span class="copyright">Hartinger</span>
Die ungerechtfertigten Vorwürfe richteten sich gegen die Bregenzer Kulturamtsleiterin Judith Reichart. Hartinger

Schriftliches Urteil liegt vor

Mittlerweile liegt das schriftliche Urteil vor. Sowohl Vizebürgermeisterin Sandra Schoch als auch Stadträtin Veronika Marte werden darin explizit als „Mitstreiterinnen“ genannt. Wörtlich heißt es: „In dieser Pressekonferenz beschuldigte der Angeklagte daher im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Sandra Schoch und Veronika Marte die Privatanklägerin zu Unrecht eines unehrenhaften Verhaltens, nämlich der Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung, das geeignet war, sie in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen.“

Veronika Marte und Alexander Moosbrugger bei damaligen der Pressekonferenz. <span class="copyright">hartinger</span>
Veronika Marte und Alexander Moosbrugger bei damaligen der Pressekonferenz. hartinger

Politisch motiviert

Weiters hielt das Gericht fest, dass Moosbrugger in der Verhandlung nicht in der Lage war, ein konkretes Fehlverhalten Reicharts zu benennen. Er habe über Nachfrage nur nebulose Antworten gegeben, heißt es im Urteil. In der Hauptverhandlung sei zudem zu Tage getreten, dass die erhobenen Vorwürfe politisch motiviert gewesen seien und in Wahrheit den Bürgermeister Michael Ritsch und den damaligen Stadtamtsdirektor Florian Bachmayr-Heyda treffen hätten sollen.

Wie berichtet war Reichart wenige Tage nach den Anschuldigungen vom Dienst suspendiert worden. Im April 2022 stellte die Staatsanwaltschaft Feldkirch das Ermittlungsverfahren gegen die Kulturamtsleiterin ein. Seitdem ist Reichart wieder in ihrer Funktion tätig. Das Urteil gegen Moosbrugger ist nicht rechtskräftig. Die Neos haben den Stadtvertreter bereits Ende Dezember 2021 aus der Partei ausgeschlossen.