Bestätigt: Holzdiebstahl von Ex-Staatsgegnerin

Berufungsgericht bestätigte Ersturteil: Geldstrafe wegen Diebstahls für „Ex-Präsidentin von Vorarlberg“.
Im „Staatenbund Österreich“ von Staatsgegnern, der in der Republik Österreich mit Gewalt die Regierenden stürzen und die Macht übernehmen wollte, war sie die „Präsidentin des Staats Vorarlberg“. Dafür wurde die Vorarlbergerin in Graz in einem Strafprozess gegen Staatsgegner zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und daraus vorzeitig auf Bewährung entlassen.
Nun wurde die 60-Jährige neuerlich rechtskräftig verurteilt, dieses Mal wegen Diebstahls. Dafür wurde über die Vorbestrafte eine Geldstrafe von 480 Euro (120 Tagessätze zu je 4 Euro) verhängt. Die mögliche Höchststrafe wäre eine Haftstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen gewesen.
Keine Milderung
Nach Ansicht der Richter hat die Angeklagte im Bezirk Bregenz 170 Laufmeter Holz im Wert von weniger als 5000 Euro gestohlen. Das in erster Instanz zuständige Bezirksgericht Bregenz folgte den belastenden Angaben eines Belastungszeugen und sprach die Angeklagte schuldig. Mildernd wurde nichts gewertet, erschwerend eine einschlägige Vorstrafe.
Keine Schuldbekenntnis
Die Angeklagte bekämpfte das Bregenzer Urteil mit voller Berufung. Sie bekannte sich nicht schuldig und beantragte einen Freispruch. In der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch wurde aber ihrer Berufung keine Folge gegeben und das erstinstanzliche Urteil bestätigt.
Für das Berufungsgericht gebe es keinen Anlass, das Urteil des Bezirksgerichts zu ändern, sagte Landesgerichtspräsidentin Angelika Prechtl-Marte als Vorsitzende des Berufungssenats in ihrer Urteilsbegründung. Der Schuldspruch sei zu recht erfolgt und die Strafe keineswegs zu hoch ausgefallen. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte auf eine Strafberufung verzichtet.
Die Angeklagte sagte in der Berufungsverhandlung, sie habe mit dem Holzdiebstahl nichts zu tun. Die Ex-Staatsgegnerin saß nicht auf dem Anklagestuhl, sondern stand während der Verhandlung.