Lokal

Kies-Streit: Warum in Altach wohl noch länger nicht gebaggert wird

05.07.2023 • 23:00 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
In Altach wurde schon eine Straße zwischen dem Abbaugebiet und dem Kieswerk Kopf errichtet. <span class="copyright">KLAUS HARTINGER</span>
In Altach wurde schon eine Straße zwischen dem Abbaugebiet und dem Kieswerk Kopf errichtet. KLAUS HARTINGER

Derzeit warten die Nachbargemeinden Altach und Götzis auf die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts. Auch ein Erlischen des Abbaubescheids steht im Raum.

Seit mehr als drei Jahren streiten die beiden Nachbargemeinden Götzis und Altach um den Kiesabbau im Sauwinkel und wie die daraus zu erzielenden Millionenerlöse aufgeteilt werden sollen.

Und so wie es aussieht, wird in Altach wohl noch länger kein Kies aus dem Grundwasser gebaggert. Es könnte sogar sein, dass die seit März 2020 rechtskräftige Abbaubewilligung ganz erlischt.

Zur Vorgeschichte: Wie die NEUE bereits mehrfach berichtete, ist die Gemeinde Altach per BH-Bescheid dazu berechtigt, auf Götzner Grund 1,5 Millionen Kubikmeter Kies abzubauen und die Gruben anschließend wieder mit Bodenaushub aufzufüllen. Die Marktgemeinde Götzis zog ihren Grundsatzbeschluss, gemeinsame Sache mit Altach zu machen, jedoch wieder zurück. Mittlerweile vertritt die Kommune sogar die Ansicht, dass die Abbauberechtigung an sie übergegangen ist. Da ein entsprechender Antrag von der BH aus formalen Gründen zurückgewiesen wurde, erhob Götzis im April Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVwG).

Altacher Verfahren liegt auf Eis

In Altach und Götzis, aber auch bei der BH Feldkirch, wartet man seither gespannt auf die Entscheidung. Bis diese vorliegt, wird allerdings noch einige Zeit vergehen. Grundsätzlich haben Verwaltungsrichter für ihre Entscheidungen sechs Monate Zeit, die Frist wird aber oft nicht eingehalten.

Wie berichtet, brachte die Gemeinde Altach ebenfalls einen Antrag ein. Sie will, dass die BH eine angemessene Entschädigung für die Nutzung der Abbauliegenschaft festsetzt, sprich welchen Anteil vom Kuchen die Marktgemeinde Götzis als Grundeigentümerin erhalten soll. Ein Gutachter wurde zwar bereits gefunden, das Verfahren liegt derzeit allerdings auf Eis.

Bezirkshauptmann Herbert Burtscher möchte zunächst die Entscheidung des LVwG abwarten. „Da davon abhängt, ob der Antrag auf Festsetzung der Entschädigung überhaupt zulässig ist, wurde der Gutachter noch nicht beauftragt.“

Der Feldkircher Bezirkshauptmann Herbert Burtscher möchte zunächst die Entscheidung des LVwG abwarten. <span class="copyright">Oliver Lerch</span>
Der Feldkircher Bezirkshauptmann Herbert Burtscher möchte zunächst die Entscheidung des LVwG abwarten. Oliver Lerch

Vertrag zustande gekommen?

Zunächst muss also die Frage geklärt werden, ob zwischen den beiden Gemeinden überhaupt so etwas wie ein Vertrag zustande gekommen ist. Wie berichtet, wurde die BH lediglich vom Grundsatzbeschluss in Kenntnis gesetzt, vertragliche Details waren damals wie heute nicht geklärt. Auch die neben jener des Bürgermeisters erforderliche Unterschrift eines Gemeindevorstands fehlte.

Gesetzt den Fall, das LVwG setzt sich inhaltlich mit dieser Frage auseinander und kommt zu dem Schluss, dass die Zustimmung wegen Nichtbeachtung des vom Gemeindegesetz geforderten Schriftformerfordernisses gar nicht verbindlich erteilt worden ist, würde der Abbaubescheid wohl nach dem Gesetz erlöschen. Das umfangreiche Bewilligungsverfahren wäre somit umsonst gewesen.
Hätte die BH den umstrittenen Bescheid unter diesen Umständen überhaupt ausstellen dürfen? „Im Behördenverfahren genügt grundsätzlich eine einfache Zustimmungserklärung. Verträge müssen nicht vorgelegt werden, da wir die Details nicht brauchen. Wir sind jedenfalls von einer verbindlichen Zustimmung ausgegangen“, erklärt Bezirkshauptmann Burtscher.

Zur Frage, ob die Abbaubewilligung erloschen sein könnte, gibt es – wie berichtet – auch eine Rechtsauskunft des Landwirtschaftsministeriums. Eingeholt hat sie der Unternehmer Patrik Nickel. Der Götzner hatte eine ökologischere, nachhaltigere und für Götzis finanziell einträglichere Abbauvariante ins Spiel gebracht und kämpft seither für deren Berücksichtigung. Laut dem Schreiben, das der NEUE vorliegt, ist das Ministerium der Ansicht, dass der Bescheid aufgrund des aufgehobenen Grundsatzbeschlusses erloschen ist.