Vater stahl Halskette in Wohnung der Tochter
Geldstrafe für vorbestraften 57-Jährigen wegen Diebstahls im Familienkreis.
Nach den gerichtlichen Feststellungen stahl der Privatangeklagte in der Mietwohnung seiner Tochter im Juni 2022 im Badezimmer ihre Halskette. Wegen Diebstahls, begangen im Familienkreis, wurde der mehrfach vorbestrafte 57-Jährige am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 600 Euro (150 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Zudem wurde er dazu verpflichtet, Schadenersatz für die Halskette bei der Haushaltsversicherung zu leisten.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil in dem Strafverfahren mit Privatanklage ist nicht rechtskräftig. Denn sowohl der Privatangeklagte als auch seine anstelle der Staatsanwaltschaft als Privatanklägerin auftretende Tochter meldeten Berufung an. Darüber wird das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden.
Weil der vom Gericht festgestellte Diebstahl im Familienkreis begangen wurde, betrug die mögliche Höchststrafe nicht sechs Monate Gefängnis, sondern nur drei. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet zweieinhalb Monaten Haft.
Die Frau aus dem Bezirk Bludenz klagte ihren Vater wegen Einbruchsdiebstahls im Familienkreis an, mit einer Strafdrohung von bis zu sechs Monaten Gefängnis. Weil er nach Darstellung von Privatanklagevertreterin Olivia Lerch ein Fenster der Mietwohnung seiner sich damals im Urlaub befindenden Tochter eingeschlagen und sich so Zutritt verschafft hat. Richterin Silke Sandholzer ging aber von keinem Vorsatz zum Einbruch aus. Weil der Angeklagte ursprünglich nur beabsichtigt habe, aus der Wohnung seiner Tochter die Katze seiner Frau mitzunehmen. Die Katze befand sich aber nicht dort. Die eingeschlagene Fensterscheibe wurde in dem Privatanklageverfahren nicht als Sachbeschädigung gewertet, weil nicht die Privatanklägerin geschädigt wurde, sondern der Vermieter der Wohnung.
Angeklagter äußerte sich nicht
Der Privatangeklagte äußerte sich vor der Polizei und vor Gericht nicht zu den Vorwürfen. Verteidiger Michael Battlogg beantragte einen Freispruch.
Anhängig ist in der betroffenen Familie auch noch ein Strafverfahren gegen die Mutter. Am Bezirksgericht Bludenz wurde sie wegen Diebstahls verurteilt. Weil sie nach den Feststellungen des Erstgerichts die Katze ihrer Tochter gestohlen hat.
Das Landesgericht Feldkirch hob aber vor Kurzem im Berufungsverfahren das Urteil auf und ordnete eine neue Verhandlung am Bezirksgericht an. Weil kein Diebstahl der Katze vorliege, sondern allenfalls nur eine Unterschlagung.