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Fünf Monate Haft für zwei Diebstähle

21.08.2023 • 19:12 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte soll ein Fahrrad im Wert von 1200 Euro gestohlen haben.<br><span class="copyright">Symbolbild Apa/Friso Gentsch</span>
Der Angeklagte soll ein Fahrrad im Wert von 1200 Euro gestohlen haben.
Symbolbild Apa/Friso Gentsch

16-fach einschlägig Vorbestrafter (57) wurde für zwei Vergehen verurteilt, für ein anderes wurde er in einer Berufungsverhandlung freigesprochen.

Der Angeklagte hat nach Ansicht der Richter am 30. Juli 2022 in Lauterach ein Fahrrad im Wert von 1200 Euro und einen E-Scooter gestohlen.

Wegen Diebstahls wurde der mit 16 einschlägigen Vorstrafen belastete 57-Jährige am Montag in der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Die mögliche Höchststrafe wäre sechs Monate Haft gewesen.

Freigesprochen wurde der Angeklagte im Berufungsverfahren im Zweifel vom Vorwurf eines weiteren Diebstahls. Die Berufungsrichter waren zwar davon überzeugt, dass der Angeklagte auch ein E-Bike im Wert von 3000 Euro geklaut hat. Allerdings sei dazu Verjährung nicht ausgeschlossen, sagte Richterin Angelika Prechtl-Marte als Vorsitzende des Berufungssenats in ihrer Urteilsbegründung.

Vor mehr als einem Jahr

Verjährung tritt ein, wenn ein Diebstahl vor mehr als einem Jahr begangen wurde. Es sei nicht feststellbar, wann der Diebstahl begangen worden sei, so die Präsidentin des Landesgerichts.

Der Beschuldigte gab im August 2022 vor der Polizei an, er habe das E-Bike vor fünf Jahren bei einer bestimmten Firma gekauft. Nachforschungen der Polizei bestätigten diese Behauptung zwar nicht. Allerdings konnte der Eigentümer des E-Bikes nicht ausgeforscht werden. Deshalb blieb für das Berufungsgericht der Tatzeitpunkt unklar.

In erster Instanz hatte das Bezirksgericht Bregenz den Angeklagten auch wegen des Diebstahls des E-Bikes schuldig gesprochen. Das Bezirksgericht verhängte wegen der vielen Vorstrafen für drei Diebstähle die Höchststrafe von sechs Monaten Gefängnis.

Zweite Instanz

In zweiter Instanz erfolgte aber zum Diebstahl des E-Bikes ein Freispruch. Deshalb verringerte das Landesgericht die Freiheitsstrafe um einen Monat.
Der Angeklagte gab nur den Diebstahl des Fahrrads vom Juli 2022 in Lauterach zu. Den E-Scooter habe er nur zum vorübergehenden Gebrauch weggenommen.