Arbeit verweigert: Jetzt doch verurteilt

Junger Gewalttäter nützte Chance auf Diversion nicht und wurde nun zu Geldstrafe verurteilt.
Der geständige 22-Jährige verletzte mit Faustschlägen ins Gesicht und Tritten zwei Widersacher leicht. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch klagte ihn wegen der Verbrechen der versuchten schweren Körperverletzung an, mit einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren Gefängnis.
In der ersten Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch wurde dem unbescholtenen Angeklagten im Juli 2022 eine Diversion gewährt: Sollte er innerhalb von sechs Monaten die ihm aufgetragenen gemeinnützigen Arbeitsstunden ohne Entlohnung leisten, würde das Strafverfahren eingestellt werden. Damit würde ihm eine Vorstrafe erspart bleiben.
Aber der Angeklagte verrichtete die Sozialstunden nicht. Deshalb wurde die Gerichtsverhandlung am Mittwoch fortgesetzt. Nun wurde der Teilzeitbeschäftigte mit dem monatlichen Nettoeinkommen von 750 Euro wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1680 Euro (240 Tagessätze zu je 7 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 840 Euro. Die anderen 840 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Teilschmerzengeld hat er einem der Verletzten 700 Euro zu bezahlen. Das Urteil, das der von Christoph Fink verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Zusatzstrafe
Bei der Sanktion handelt es sich um eine Zusatzstrafe. Denn im August 2022 wurde der Vorarlberger in Liechtenstein am Landgericht Vaduz wegen des Gebrauchs fremder Ausweise zu einer bedingten, nicht zu bezahlenden Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Theoretisch hätte schon in Vaduz auch über die Vorarlberger Anklage entschieden werden können.
Richter Dietmar Nußbaumer ging am Mittwoch nicht vom Mindesttagessatz von 4 Euro aus. Weil der angeklagte Teilzeitbeschäftigte seiner Ansicht nach ein höheres Einkommen erzielen könnte.