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Haberkorn muss Strafe von 870.000 Euro zahlen

30.10.2023 • 23:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Die entsprechende Vertriebsvereinbarung sei mittlerweile angepasst worden, heißt es von Haberkorn.<span class="copyright">hartinger</span>
Die entsprechende Vertriebsvereinbarung sei mittlerweile angepasst worden, heißt es von Haberkorn.hartinger

Wolfurter Unternehmen Haberkorn hat gegen Kartellrecht verstoßen. Es geht um illegale Absprachen über Preise und Vertriebsgebiete.

Wegen Verstößen gegen das Kartellrecht hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) für den oberösterreichischen Industriekonzern Fronius und zwei seiner Handelspartner – darunter das Vorarlberger Unternehmen Haberkorn – hohe Geldstrafen beantragt. Das teilte die Behörde am Sonntag per Aussendung mit. Fronius hatte mit den technischen Handelsfirmen Zultner aus Graz und Haberkorn wettbewerbsbeschädigende Vertragsabsprachen beim Handel mit Schweißtechnikprodukten getroffen.

4,38 Millionen Euro insgesamt

Die drohende Strafe für Fronius sind drei Millionen Euro. Jene für Haberkorn 870.000 Euro und diejenige für Zultner 550.000 Euro. Alle drei Firmen – insgesamt drohen knapp 4,38 Mio. Euro Strafe – akzeptierten die Entscheidung der Behörde, wie die APA gestern mitteilte.

Absoluter Gebietsschutz

Die betroffenen Vertriebsverträge hätten „kartellrechtswidrige Regeln über eine Gebietsaufteilung mit absolutem Gebietsschutz, Preisabsprachen und Wettbewerbsverbote“ bei Geschäften zwischen Unternehmen („Business-to-Business“ oder kurz „B2B“) enthalten. Auch seien der ermittelnden Behörde „Verstöße gegen das Kartellverbot wie etwa Preisabsprachen und Deckangebote“ bekannt, die über die beanstandeten vertraglichen Vereinbarungen hinausgegangen seien.
Derartige Absprachen sind laut BWB verboten, weil sie den Wettbewerb um Preise für Waren und Aufträge zuungunsten anderer Unternehmen verzerren. Das kann etwa dadurch geschehen, dass marktdominierende Firmen verabreden, ihre Preise nicht gegenseitig zu unterbieten oder sich in Vertriebsgebieten nicht in die Quere zu kommen.

Stellungnahme von Haberkorn

Das Wolfurter Unternehmen, das Niederlassungen in Deutschland, der Schweiz, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Polen, Slowenien, Kroatien und Serbien betreibt, nahm zu den beanstandeten Verträgen Stellung, wie die Vorarlberger Nachrichten berichteten. Die zugrundeliegende Vertriebsvereinbarung habe sich nur auf den Standort Vorarl­berg bezogen und sie sei bereits beendet worden, hieß es von Seiten des Unternehmens. Zudem sei die Verordnung auf die kartellrechtlichen Anforderungen angepasst worden.

Anonymer Hinweis

Schon im Sommer 2020 hatte ein anonymer Hinweis über die Whistleblowing-Plattform der BWB das Verfahren gegen Fronius ins Rollen gebracht. Seit 2021 kooperierte Fronius „kontinuierlich und umfassend“ als Kronzeuge, wie es seitens der BWB heißt.
Die BWB hatte bereits im Juli mitgeteilt, dass sie einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen Fronius und weitere damals nicht genannte Unternehmen beim Kartellgericht eingebracht habe.
Die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Kartellrecht habe „höchste Priorität, um funktionierenden und fairen Wettbewerb sicherzustellen“, so die interimistische Generaldirektorin der BWB, Natalie Harsdorf-Borsch, in der Aussendung. Dafür beobachte ihre Behörde „jeden Markt“, greife „Hinweise, wie hier über das BNB-Whistleblowing-System, rasch auf“ und verfolge diese „konsequent“.