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Warum Fontanella Windräder generell verbieten möchte

15.11.2023 • 16:43 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Gemeinde Fontanella prinzipiell  gegen Windkrafträder. <span class="copyright">Stiplovsek</span>
Gemeinde Fontanella prinzipiell gegen Windkrafträder. Stiplovsek

Derzeit liegt ein Verordnungsentwurf auf, der Windkraftanlagen bis zu einer Höhe von 30 Meter grundsätzlich untersagen will – auch freistehende Solartechnik-Anlagen soll es nicht geben.

Möglicherweise war der Warnschuss im Vorjahr in Bezug auf explodierende Strom- und Energiepreise und die hohe Abhängigkeit von ausländischen Energielieferanten in manchen Teilen Vorarlbergs noch nicht laut genug.

Die Großwalsertaler Gemeinde Fontanella jedenfalls möchte Windkraftanlagen bis zu einer Anlagenhöhe von 30 Meter auf ihrem Gemeindegebiet grundsätzlich verbieten. Das geht aus einem Verordnungsentwurf für den neuen Gesamtbebauungsplan der Gemeinde hervor. Dieser Entwurf kursiert seit einigen Monaten in der Bevölkerung von Fontanella, da er im Internet offiziell zum Herunterladen angeboten wurde. Der Entwurf mit Datum 3. Mai 2023 als auch die dazugehörenden Erläuterungen liegen der wpa-Redaktion vor. Davon betroffen wären die allermeisten Ortsteile von Fontanella, zu denen auch Faschina mit dem Schigebiet gehört.

“Ortsunübliche technische Überformung des Ortsbilds”

So steht im Entwurf “Gesamtbebauungsplan 1 ‘Gestaltung Gebäude’ Verordnung” zu lesen:  “Windkraftanlagen auf Gebäuden oder freistehende Windkraftanlagen mit einer Höhe bis 30 m sind verboten.” In den Erläuterungen wird ausgeführt: “Derzeit bestehen keine Windkraftanlagen auf Gebäuden oder freistehende Windkraftanlagen mit einer Höhe bis 30 m in der Gemeinde, eine ortsunübliche technische Überformung des Orts- und Landschaftsbildes soll verhindert werden.”

Bürgermeister Werner Konzett. <span class="copyright">Privat</span>
Bürgermeister Werner Konzett. Privat

“Keine freistehenden Solartechnikanlagen”

Etwas ähnlich, wenn auch nicht so strikt, will die Gemeinde bei Solartechnikanlagen (Solarthermie, PV) vorgehen. So heißt es im diesbezüglichen Verordnungsentwurf für solche Anlagen: “Die Ausführung von freistehenden Solartechnikanlagen ist nicht zulässig. /…../ Die Anbringung von Solartechnikanlagen auf freistehenden Stützmauern oder Einfriedungen ist nicht zulässig.” Und in den Erläuterungen steht als Grund unter anderem: “Der Erhalt und die Erreichung eines schönen Orts- und Landschaftsbildes, welches die Aspekte der Komplexität mit Einheitlichkeit verbindet.” Und: “Die Vermeidung einer „Verhüttelung“ und technischen Überformung der Landschaft durch eine Vielzahl von Solartechnikanlagen.”

Bürgermeister bestätigt Verordnungsentwürfe

Fontanellas Bürgermeister Werner Konzett (kleines Bild) bestätigte auf wpa-Anfrage, dass es diesbezügliche Verordnungsentwürfe unter anderem in Bezug auf Windkraftanlagen und Solartechnikanlagen gebe. Man habe den Text der Bevölkerung im heurigen Sommer im Internet zum Herunterladen angeboten. Er betonte dabei, dass es sich hier um Entwürfe auf Basis der Vorschläge der REP-Arbeitsgruppe handle, der unter anderem auch er als Bürgermeister angehöre. “Allerdings sind sie in der Gemeindevertretung noch nicht beschlossen worden.”

Aber Tatsache bleibe jedenfalls, dass derzeit aus besagten Gründen ein komplettes Verbot von Windkraftanlagen in der genannten Größenordnung im Gemeindegebiet angedacht sei, so Konzett. Auch er sei bislang für dieses Verbot, zumal die Leistungsfähigkeit der Anlagen nicht klar sei und sie je nach Größe einen deutlichen Eingriff in das Landschaftsbild darstellen würden.

Statt striktem Verbot vielleicht Bewillligungspflicht

Auf die Frage, ob dieses strikte Verbot in Zeiten der zunehmenden Bedeutung der Energiefrage das richtige Signal sein könne, sagte Konzett: “Möglicherweise kann die Verordnung hier und dort noch ein wenig aufgeweicht werden.” So deutete er die Möglichkeit an, dass aus dem geplanten Verbot von Windkraftanlagen vielleicht eine behördliche Bewilligungspflicht mit einem entsprechenden Bauverfahren werden könnte. “Wir werden diese Frage noch einmal besprechen.”

Günther Bitschnau/wpa