Wütende Patientin verletzte ihre Zahnärztin: Geldstrafe

Weil Patientin ihren als Pfand hinterlegten Ausweis zurückhaben wollte, die Ärztin diesen jedoch nicht herausgab, eskalierte die Situation in einer Praxis im Bezirk Feldkirch.
Hohe Absätze, knappes Kostüm, lange Fingernägel. So erscheint die 46-jährige Slowakin am Freitag vor Gericht. Es ist nicht ihr erster Kontakt mit der Justiz. Ein einschlägiges Delikt wurde bereits diversionell erledigt. Vorstrafen hat sie keine.
Es geht es um den Vorwurf der Körperverletzung. Die Strafdrohung erhöht sich, weil sich der Vorwurf gegen eine Angehörige eines Gesundheitsberufs im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit richtet. Das Gesetz sieht hier eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.
“Ich wurde wütend und laut”
Was war geschehen? Die zweifache Mutter, berufstätig in der Schweiz, war zweimal in einer Zahnarztpraxis in Götzis. Mehr als 2000 Euro Behandlungskosten waren offen. Als Sicherheit hatte sie ihren Schweizer Ausweis hinterlegt. An jenem Tag habe sie einen Amtstermin gehabt und den Ausweis gebraucht. Sie habe vorgeschlagen, stattdessen ihren slowakischen Reisepass dazulassen. Die Zahnärztin sei damit nicht einverstanden gewesen. „Das machte mich wütend und ich wurde laut“, sagt die Angeklagte. Ja, sie habe nach dem Ausweis gegriffen, am Arm gepackt habe sie die Ärztin aber nicht. Als die Richterin ihr ein Foto der dokumentierten Abschürfung am Unterarm zeigt, reagiert sie erstaunt. „Nein, das war ich nicht.“
Die Zahnärztin (31) schildert den Vorfall anders. Sie habe die Frau aufgefordert, die Praxis zu verlassen. Als sie die Tür geöffnet habe, habe die Angeklagte ihren Arm gepackt und verdreht. Beim Losreißen sei die Schürfwunde entstanden. Dann rief sie die Polizei und zeigte den Vorfall an.
Richterin Sabrina Tagwercher folgte der Darstellung der Ärztin. Die Verletzung sei dokumentiert, es gebe keinen Grund für eine falsche Beschuldigung. Die 46-Jährige wird zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt, die Hälfte bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.