Land will Corona-Bericht geheimhalten

Das Land will seinen Abschlussbericht zur Pandemie nicht veröffentlichen.
Letzte Woche beehrte sich die Vorarlberger Landesregierung, eine Pressekonferenz über ihren Coronaabschlussbericht abzuhalten. In der anschließend versandten Aussendung hieß es: „Nach der Aufhebung sämtlicher Corona-Maßnahmen und der Beendigung der Meldepflicht für SARS-CoV-2 zum 30. Juni 2023 legt die Vorarlberger Landesregierung einen abschließenden Bericht vor, der wesentliche Eckpunkte des Pandemiegeschehens und die entsprechenden Lehren, die daraus gezogen werden, festhält.“ Nur legte die Landesregierung den Bericht niemandem vor, weder dem Landtag, noch der Öffentlichkeit.
Ich dachte zugegeben zuerst an ein Versehen, bis mir das Land mitteilte, dass eine Veröffentlichung gar nicht beabsichtigt sei: „Wie Sie wissen, veröffentlichen wir keine Regierungsanträge bzw. geben wir sie auch nicht weiter.“ Nun war der Bericht der Landesregierung vorgelegt und von dieser zur Kenntnis genommen worden. Bis dahin handelte es sich tatsächlich um einen Regierungsantrag, danach aber eben nicht mehr. Unterlagen, die eine Entscheidung eines politischen Gremiums vorbereiten sollen, unterliegen dem Amtsgeheimnis, Unterlagen, die das Gremium genehmigt hat, aber nicht mehr zwangsläufig.
Ganz abgesehen davon, dass die Landesregierung durch die Bundesverfassung verpflichtet wird, Auskünfte über erledigte Geschäfte wie den Abschlussbericht zu erteilen, muss sie auch Studien, Umfragen und Gutachten veröffentlichen, die sie beauftragt hat. Den Bericht hat sie unter Beiziehung externer Hilfe erstellen lassen. Ironischerweise wurde ich sogar selbst dafür befragt, man wollte ein Feedback der Medien zur Kommunikationsstrategie, meines fiel sogar verhältnismäßig positiv aus. Nun darf ich aber nicht erfahren was ich gesagt habe – österreichischer geht es wohl kaum. Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass ein mit Befragungen und Erhebungen versehener Bericht keine Studie sei, was das aber für die Veröffentlichungspflicht insgesamt bedeuten würde, soll sich jeder selbst ausschnapsen.
Dass die Landesregierung offenbar glaubt, es sei eine gute Idee eine Pressekonferenz über einen Bericht abzuhalten, den sie nicht veröffentlichen möchte, sei ihr überlassen. Auch ob es weise war, selbst davon zu sprechen, einen Bericht vorzulegen, ohne es vorzuhaben, mag jeder für sich beantworten. Selbiges gilt für die Frage, ob ein ohnehin schon kontrovers rezipiertes Thema, wie die Covid-19-Pandemie dazu geeignet ist, das Vertrauen der Bevölkerung durch die Geheimhaltung von Berichten zu stärken. Persönlich würde ich das als versuchten PR-Suizid verbuchen, aber ich neige hie und da auch zu Dramatisierungen.
Erheiternd bis frustrierend finde ich es jedoch, dass die Landesregierung just an dem Tag, an welchem sie mir die Übermittlung ihres Coronaberichtes verweigerte, eine Pressekonferenz mit dem Titel „Land Vorarlberg setzt neue Maßstäbe in Sachen Transparenz“ abhielt, in der sie sich selbst abfeierte. „Mir ist kein anderes Bundesland bekannt, das seine Tätigkeit in diesem Umfang und so detailliert veröffentlicht“, so Landeshauptmann Markus Wallner. Wenn Sie mitlachen möchten, können Sie morgen mehr darüber in der NEUE lesen. Ich für meinen Teil werde ein paar Tage brauchen, um mich davon zu erholen.