Datenschützer von Noyb klagen Kreditauskunftei CRIF

Heute, Dienstag, bringen die Datenschützer von Noyb die erste Klage gegen die Kreditauskunftei CRIF ein. Der Unterlassungsklage wird heuer im zweiten Halbjahr noch eine Sammelklage folgen, kündigte Datenschützer Max Schrems vor Journalisten an. Der Vorwurf: Die Kreditauskünfte von CRIF seien oft nicht aussagekräftig, könnten jedoch für die Betroffenen zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen. Wer sich der Sammelklage anschließt, gehe kein finanzielles Risiko ein.
Mit der Unterlassungsklage will Noyb einerseits erreichen, dass CRIF so nicht weiterarbeiten darf. Andererseits hemme dies die Verjährung, sagte Schrems. Die Verbands- bzw. Abhilfeklage betreffe hingegen vergangene Schäden. Geht die Klage durch, wird den Klägern eine Entschädigung zugesprochen.
Bereits ab heute kann man sich an der Verbandsklage beteiligen. Vorausgesetzt, man ist älter als 18 Jahre, hat weder Inkasso-Forderungen noch eine Insolvenz und lebt seit zwei Jahren in Österreich. Die Finanzierung übernimmt Noyb. Nur im Erfolgsfall gehen von der zugesprochenen Entschädigung 39 Euro an Noyb. Die andere Variante: Man beteiligt sich im Voraus mit 19 Euro an den Prozesskosten. Und für Fördermitglieder ist die Teilnahme an der Verbandsklage ohnehin kostenlos.
Wirtschaftliche Nachteile
Der Handy- oder Stromvertrag kann nicht abgeschlossen werden, der Kreditantrag wird abgelehnt. Den Grund dafür wissen die wenigsten. Der entsprechende Credit Score der Kreditauskunftei CRIF schreibt diesen Personen eine schlechte Bonität zu. Allerdings basiert dieser Credit Score in 90 Prozent der Fälle nur auf allgemeinen Daten wie Alter, Geschlecht und Adresse der Person, sagte Schrems. Bei den übrigen Personen liegen Insolvenzen oder Meldungen von Inkassobüros vor. “Damit haben wir kein Problem”, so der Datenschützer.
Ingrid Francisco, Datenschutzexpertin bei CRIF, hält dem entgegen, dass Personen ohne negative Finanzmeldungen immer einen “positiven mittelmäßigen Score” haben, sodass sie “ungehindert am Wirtschaftsleben teilnehmen können”. CRIF habe 9,7 Millionen Datensätze, “im Wesentlichen” Einzelpersonen, aber teilweise gebe es bei Einzelunternehmern Doppelmeldungen. Finanzdaten habe CRIF nicht zur Verfügung, neben den allgemeinen Daten würden aber auch beispielsweise häufige Umzüge, die Anzahl der Mailadressen und Telefonnummern oder die Dauer, wie lange jemand schon in der Datenbank ist, eingerechnet. Dass Frauen beispielsweise einen besseren Score haben, liege daran, dass – rein statisch – Frauen die bessere Zahlungsmoral haben.
Auch AK kritisiert CRIF
Unterstützung für das Vorgehen von Noyb kommt von der Arbeiterkammer (AK). Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik der AK Wien, empfahl Konsumentinnen und Konsumenten im Ö1-“Morgenjournal”, sich der geplanten Sammelklage anzuschließen. Sie kritisierte die Berechnung der Bonität als intransparente “Blackbox”. Für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit dürften aus Sicht der AK lediglich individuelle negative Zahlungserfahrungen wie Inkassoforderungen oder Insolvenzen herangezogen werden, nicht aber allgemeine Daten wie der Wohnort. Zudem forderte Zgubic strengere gesetzliche Regelungen darüber, welche Daten Wirtschaftsauskunfteien für welche Zwecke sammeln und verwenden dürfen.
Adresse und andere Faktoren entscheiden
Dass die Credit Scores oft nicht zutreffend sind, zeige sich etwa am Beispiel des verstorbenen Milliardärs Dietrich Mateschitz, dem von CRIF eine leicht unterdurchschnittliche Bonität von 540 Punkten zugeschrieben wurde, kritisiert Schrems. Frauen bekommen tendenziell einen besseren Score als Männer. Mit zunehmendem Alter steigt automatisch die Punktezahl. Aber vor allem die Adresse ist für die Bonität essenziell. Wer am Land wohnt, hat einen besseren Score als Städter. Bei einem Umzug von Wien nach Kärnten habe sich bei einer Person der Score um 150 Punkte verbessert, sagte Schrems. Die Scores reichen demnach von 250 bis 700 Punkten.
Die Daten bezieht CRIF hauptsächlich von AZDirect, einer Tochter des Bertelsmann Konzerns, von DPIT, einem Anbieter von Adressen sowie bei Firmendaten von der Compass-Gruppe. Aber auch diverse offizielle Register wie das Gewerbeinformationssystem (GISA) oder das Vereinsregister werden herangezogen, um an Daten zu kommen. Wobei laut Gesetz für Direktmarketingzwecke erhobene Personendaten nicht für Auskunfteien verwendet werden dürfen, so Noyb. Laut Francisco werden Daten der Adressfirmen nur zur Identifikation der Personen und nicht zur Berechnung des Scores verwendet.
Verifizierung über Anfragen
Die Daten werden zum Teil auch über Anfragen der Firmen zu ihren Kunden überprüft. Beantragt ein Kunde einen Mobilfunkvertrag, muss er sich ausweisen. Über die Abfrage einer Bonitätsauskunft durch das Telekomunternehmen weiß CRIF, dass die Kundendaten richtig sind, merkte Schrems an. Magenta habe CRIF jedoch keine Einwilligung gegeben, die Anfragen zu verwenden. Wird der Credit Score für eine maßgebliche Entscheidung herangezogen, bräuchte es die Einwilligung der Betroffenen, sagt Schrems.
Ganz grundsätzlich beruft sich Francisco darauf, dass der Score keine Bonitätsprüfung darstelle, sondern die “Ausfallswahrscheinlichkeit” für eine Zahlung statistisch berechne. Die Scores seien der Datenschutzbehörde vorgestellt worden, “es gab keine Beanstandung”. Die Branche habe ein “berechtigtes Interesse” an den Daten, das habe die Datenschutzbehörde noch nie in Frage gestellt und das erlaube die Verwendung der Daten ohne Einwilligung.
Betroffene müssten allerdings informiert werden, wenn sie in eine Datei aufgenommen werden, sagt Schrems. Francisco beruft sich auf das Gesetz, wonach “spätestens” bei der ersten Nutzung des Datensatzes die Information fließen müsse, nicht schon bei der Erhebung der Informationen. Beim Online-Einkauf stimme man in der Regel mit dem Click auf die Datenschutzbestimmungen zu, dass eine Abfrage bei CRIF (oder einer anderen Auskunftei) getätigt wird, eine konkrete Information, dass ein Datensatz gefunden wurde, fließe dann aber nicht mehr, räumt sie ein.
Gang durch alle Instanzen
Bei den Klagen rechnet Noyb mit einem Gang durch alle Instanzen. Richter würden dies wohl vom Obersten Gerichtshof geklärt haben wollen, mutmaßte Schrems. Nachteile für jene, die sich an der Sammelklage beteiligen, sieht er nicht. Man klage auf Entschädigung, nicht auf Löschung der Daten.
Denn: Wer nicht in der Datenbank von CRIF aufscheint, kann ebenfalls Probleme bekommen, Verträge abzuschließen. Daher sollte man nicht die Löschung der Daten beantragen, warnte Schrems. “Ich und mein halbes Team bekommen keine Kreditkarte, da wir rausgelöscht wurden”, sagte Schrems. Das bezeichnet Francisco als “grober Unfug”, Schrems und seine Kollegen seien weiter in der Datenbank vermerkt.