Deutsches Gericht stoppt Ausbau von Red-Bull-Fabrik

Die österreichischen Getränkehersteller Red Bull und Rauch können ihre Produktion im deutschen Brandenburg vorerst nicht erweitern. Ein entsprechender Bebauungsplan sei fehlerhaft und damit “offensichtlich unwirksam”, erklärte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Donnerstag. Es suspendierte den Bebauungsplan vorläufig.
Damit hatte ein Eilantrag der Umweltorganisation Grüne Liga Brandenburg Erfolg – sie hatte beantragt, den Bebauungsplans auszusetzen, bis im Hauptverfahren über die Einwendungen der Organisation entschieden wird.
17 Hektar großes Waldgebiet gefährdet
Für die Erweiterung der Getränkeproduktion sollte nach Gerichtsangaben ein neben den bestehenden Produktionsstätten in der Stadt Baruth/Mark gelegenes, rund 17 Hektar großes Waldgebiet gerodet und bebaut werden. Die Grüne Liga setzte sich gegen den Bebauungsplan der Stadt zur Wehr. Sie kritisierte unter anderem “gravierende Planungsfehler” und die mit “dem Bebauungsplan verbundene großindustrielle Wassernutzung”.
An einer Erweiterung des Standortes hätten insbesondere der Getränkehersteller Red Bull und der Fruchtsafthersteller Rauch ein Interesse, erklärte die Organisation. Die Unternehmen hatten 2022 das Unternehmen Brandenburger Urstromquelle gekauft, dass vor Ort eine Abfüllanlage mit Logistik betrieb.
Frage nach “materiellem Fehler”
Das OVG entschied nun, dass beim Bebauungsplan ein “materieller Fehler” vorliege: Das darin festgesetzte Industriegebiet entspreche “nicht der allgemeinen Zweckbestimmung eines in der Baunutzungsverordnung geregelten Industriegebiets”. Es sei anders als nötig kein Teilgebiet festgesetzt worden, für das keine Lärmbeschränkung gelte, erklärte das Gericht. Den Bebauungsplan erklärte es daher “einstweilen für nicht vollziehbar”.
Die Grüne Liga erklärte, die “Entscheidung stärkt den Rechtsstaat und schützt zugleich die Menschen vor Ort”. “Gerade bei Industriegebieten sind verbindliche Regeln zum Schutz vor Lärm und anderen Umweltbelastungen unerlässlich”, fuhr Grüne-Liga-Vorsitzender Heinz-Herwig Mascher fort. “Wenn gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden, fehlt dieser Schutz.”