Rechnungshof ortet Mängel bei Aufsicht über Abschlussprüfer

20.02.2026 • 13:47 Uhr
Rechnungshof ortet Mängel bei Aufsicht über Abschlussprüfer

Der Rechnungshof (RH) ortet Mängel bei der Aufsicht über Abschlussprüfer. Konkret sehen die Prüfer an mehreren Stellen Interessenkonflikte und eine mangelhafte Unabhängigkeit von Standesvertretungen bei der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB). Brisant ist das Thema aktuell auch, weil Masseverwalter der insolventen Signa-Gesellschaften Schadenersatz von den Signa-Abschlussprüfern verlangen und damit deren Rolle und Kontrolle zusätzlich in den Fokus rückt.

Investoren, Banken, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit sind auf korrekte und transparente Finanzinformationen angewiesen. Für die Verlässlichkeit von Jahresabschlüssen spielen dabei Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfer eine wesentliche Rolle. Ihre Tätigkeit wird in Österreich wiederum von mehreren Institutionen überprüft, darunter die APAB. Die APAB wurde 2016 als weisungsfreie und unabhängige Anstalt öffentlichen Rechts errichtet, die Rechtsaufsicht hat der Finanzminister. Die Hauptaufgaben der APAB sind laut Rechnungshof Qualitätssicherungsprüfungen bei Abschlussprüfern sowie Inspektionen bei Abschlussprüfern, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen. Von der Überprüfung ausgenommen seien allerdings Abschlussprüfungen von Vereinen und Stiftungen. Stiftungskonstruktionen seien somit geeignet, wirtschaftliche Zusammenhänge weniger transparent darzustellen, bemängelt der Rechnungshof (RH).

Kritik an Finanzierung und Vorstandsprämien

Kritik gibt es auch an der Finanzierung der APAB. Der Anteil des Bundes an der Finanzierung der APAB mache mit dem seit 2016 nicht angepassten Finanzierungsbeitrag von 500.000 Euro weniger als ein Drittel aus. Das restliche Geld stamme von Beiträgen der Interessen- und Standesvertretungen sowie der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, monierte der RH. Als eine hoheitliche staatliche Aufgabe, sollte die Aufsichtstätigkeit objektiv und unabhängig von Interessen- und Standesvertretungen erfolgen, hielten die Rechnungshofprüfer fest.

Im Hinblick auf die geringe Anzahl von Beschäftigten mit weniger als zehn Personen befand der Rechnungshof zwei Vorstandsmitglieder zudem als unverhältnismäßig. Auch Prämienzahlungen an die Vorstände sieht der Rechnungshof kritisch. Diese könnten demnach Boni von bis zu 20 Prozent ihres Grundgehalts erhalten. Die mit dem Aufsichtsrat vereinbarten Ziele seien stets erfüllt und die Prämien in voller Höhe ausbezahlt worden. Das Budget einzuhalten sei aber Teil der üblichen Vorstandstätigkeit, gab der RH zu bedenken. Die APAB habe als Behörde einen Gesetzesauftrag zu erfüllen hat und sei daher weder auf Gewinn noch auf Umsatz ausgerichtet, die Gewährung von Prämien sei daher grundsätzlich zu hinterfragen, so der RH.

Außerdem kritisiert der Rechnungshof eine deutliche Gehaltserhöhung im Juli 2024. Damals seien die Jahresbruttogehälter der Vorstände wegen der erwarteten Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und der damit verbundenen Ausweitung der Aufsichtstätigkeit der APAB um 20 bzw. 26 Prozent gestiegen. Allerdings wurde die Richtlinie erst Anfang 2026 in nationales Recht umgesetzt, zum damaligen Zeitpunkt habe es noch keinen Mehraufwand gegeben, der die deutliche Gehaltserhöhung gerechtfertigt hätte, kritisieren die Prüfer.

Abschlussprüfer treffen Vorauswahl ihrer Prüfer selbst

Deutliche Kritik übten die Rechnungshofprüfer am Ablauf von sogenannten Qualitätssicherungsprüfungen. Dabei muss ein zu überprüfender Abschlussprüfer diese bei der APAB beantragen und drei Prüfer vorschlagen. Nach Anhörung der Qualitätsprüfungskommission wird schließlich ein Prüfer von der APAB bestellt. Ein ausreichend objektives Verfahren sei damit nicht gewährleistet, so der RH, unter anderem weil der Geprüfte selbst die Vorauswahl der Prüfer trifft. Interessenkonflikte zwischen Qualitätssicherungsprüfer und überprüftem Abschlussprüfer seien dabei nicht ausgeschlossen, hält der RH fest.

Zudem wies der Rechnungshof auf eine hohe Marktkonzentration bei den Qualitätssicherungsprüfern hin. Im überprüften Zeitraum 2019 bis 2023 stellten 264 Abschlussprüfer einen Prüfantrag. Insgesamt lagen 795 Angebote von 81 Qualitätssicherungsprüfern vor. Die Hälfte der Bestellungen entfiel laut RH allerdings auf nur zwölf Prüfer, diese lukrierten 56 Prozent der Honorarsumme. Mehrere Mitglieder der Qualitätsprüfungskommission verfügten zudem über Verbindungen zu Qualitätssicherungsprüfern oder waren selbst als solche tätig. Die APAB habe auch Kommissionsmitglieder mit diesen Prüfungen betraut. Der Rechnungshof empfiehlt, dass Mitglieder der Prüfungskommission nicht als Qualitätssicherungsprüfer bestellt werden sollten. Zudem sollte die Kommission zur Stärkung der Unabhängigkeit abseits von Interessensvertretern auch mit anderen anerkannten Fachleuten besetzt werden, so der RH.

RH empfiehlt Veröffentlichung sanktionierter Abschlussprüfer

Sowohl Inspektionen als auch Qualitätssicherungsprüfungen können in Untersuchungen oder Verwaltungsstrafverfahren münden, mit denen die APAB Rechtsverstöße sanktionieren kann. Im vom RH überprüften Zeitraum 2019 bis 2023 verhängte die APAB in 14 Fällen Sanktionen gemäß Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz sowie 208 rechtskräftige Geldstrafen in Höhe von insgesamt 111.000 Euro, die dem Bund zuflossen. Rechtskräftige Sanktionen muss die APAB auf ihrer Website veröffentlichen – allerdings in anonymisierter Form. Der Rechnungshof empfiehlt eine nicht anonymisierte Veröffentlichung von Sanktionen, um eine transparente Informationsquelle für Unternehmen bei der Auswahl eines Abschlussprüfers zu schaffen.

Die Grünen fordern in einer Aussendung am Freitag rasche Reformen vom Finanzministerium, das die Rechtsaufsicht über die Behörde hat. “Wenn bereits bei der Aufsicht über Abschlussprüfer strukturelle Interessenkonflikte bestehen, leidet das Vertrauen in das gesamte Prüfsystem”, sagt Nina Tomaselli, Nationalratsabgeordnete der Grünen. Besonders kritisch sehe sie das derzeitige Verfahren bei Qualitätssicherungsprüfungen. “Wenn der zu prüfende Abschlussprüfer selbst jene Prüfer vorschlagen kann, die ihn kontrollieren sollen, ist ein ausreichend objektives Verfahren nicht gewährleistet.” Das öffne Interessenkonflikten Tür und Tor, so die Grüne.