Österreich

Kirchliche Osterfeiern: Ja, aber mit Regeln

19.03.2021 • 18:44 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Anders als 2020 sind dieses Jahr am Palmsonntag Prozessionen erlaubt - mit Maske und Abstand
Anders als 2020 sind dieses Jahr am Palmsonntag Prozessionen erlaubt – mit Maske und Abstand KlZ/Pajman

Bischofskonferenz veröffentlichte Corona-Auflagen zur Feier der Ostertage.

Mit FFP 2-Maske und zwei Meter Abstand für Personen, die nicht in einem Haushalt leben – so lauten kurz zusammengefasst die Regeln unter denen die Kar- und Ostertage in den katholischen Gotteshäusern dieses Jahr unter Corona-Vorzeichen gefeiert werden können. Darauf haben sich die österreichischen Bischöfe am Freitag verständigt. “Die Feiern der Heiligen Woche und zu Ostern sind unter den Bedingungen der aktuell geltenden Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste nach Maßgabe der im Folgenden angeführten Präzisierungen möglich”, heißt es dazu in der aktuellen Verlautbarung.

Die Regelungen für die Feier der Gottesdienste in der Heiligen Woche und zu Ostern setzen im Wesentlichen die Vorgaben der vatikanischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 17. Februar um.

Die FFP2-Maskenpflicht und der Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern gelten auch für die Prozessionen am Palmsonntag sowie zu Ostern, halten die Bischöfe fest. Wenn keine Prozession möglich sein sollte, könne das Gedenken an den Einzug Jesu in Jerusalem auch im Innern der Kirche mit dem Einzug verbunden werden. Möglich sei auch eine Gestaltung des Palmsonntagsgottesdienstes zur Gänze im Freien.

Entfallen muss corona-bedingt die Tradition der Fußwaschung am Gründonnerstag, heißt es in dem Dokument weiter. Ebenso müsse am Ende des Gottesdienstes vom Letzten Abendmahl jede Form einer allgemeinen Prozession entfallen. “Möglich ist aber die Übertragung des Allerheiligsten in einer Prozession der liturgischen Dienste an den Ort der Aufbewahrung.”

Eigene Corona-Fürbitte

Die am Karfreitag übliche Kreuzverehrung müsse heuer beschränkt werden auf die Verneigung oder eine Kniebeuge – eine Berührung des Kreuzes, wie vielerorts üblich, ist nicht erlaubt. Zudem empfehlen die Bischöfe, aus Anlass der Pandemie eine eigene, zusätzliche Fürbitte zu halten. Diese war bereits im vergangenen Jahr veröffentlicht und empfohlen worden und sieht die Bitte für all jene Menschen vor, die schwer an Corona erkrankt sind sowie für alle, die sich für diese Menschen einsetzen und sich in den verschiedensten Lebensbereichen für die Überwindung der Pandemie engagieren. Im Blick auf die musikalische Gestaltung der Gottesdienste in der Heiligen Woche verweisen die Bischöfe auf Handreichungen und Noten- sowie Textmaterial, das die Österreichische Kirchenmusikkommission eigens erarbeitet hat.

Weitere Informationen zu den Feiern von Firmung und Erstkommunion könnten “erst nach neuer Bewertung nach Ostern” erfolgen, wiesen die Bischöfe abschließend hin.

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