Geständnis in letzter Minute: Drogendealer vor Gericht

40-jähriger Angeklagter, der selbst reichlich Kokain konsumierte, wegen Drogenhandels zu Haftstrafe verurteilt.
Erst kurz vor dem Prozess bekannte sich ein 40-Jähriger aus dem Bezirk Feldkirch schriftlich umfassend schuldig, nachdem er im Ermittlungsverfahren keinerlei Angaben gemacht hatte.
Der Angeklagte, früher Geschäftsführer eines Gastronomiebetriebs und mittlerweile arbeitslos, muss sich am Landesgericht Feldkirch wegen Suchtgifthandels, unerlaubten Umgangs mit Suchtgift sowie eines Vergehens nach dem Waffengesetz verantworten. Laut Anklage führte der 1985 geborene Angeklagte zwischen August 2024 und Jänner 2025 insgesamt 150 Gramm Kokain aus dem Ausland nach Österreich ein. Darüber hinaus soll er in diesem Zeitraum mehr als 200 Gramm Kokain gewinnbringend verkauft haben. Den Einkaufspreis gab er mit 60 Euro pro Gramm an, der Verkaufspreis habe zwischen 80 und 100 Euro gelegen.
Der Angeklagte erklärte, er sei kokainsüchtig und habe die Straftaten zur Finanzierung seines Eigenkonsums begangen. Seit Anfang 2024 bis Anfang Februar 2026 habe er nach eigenen Angaben drei bis vier Gramm pro Woche konsumiert.
Hausdurchsuchungen
Bei zwei Hausdurchsuchungen stellten Ermittler Kokain in unterschiedlichen Mengen sowie kleine Mengen an Methamphetamin und Cannabiskraut sicher. Zudem wurde ein handschriftlicher Notizzettel mit Aufzeichnungen zu Verkäufen und Verkaufspreisen gefunden. Entdeckt wurden auch ein Schlagring, zwei Elektroschocker in Taschenlampenform sowie Munition – und das, obwohl gegen den Mann seit 2006 ein Waffen- und Munitionsverbot besteht.
Freiheitsstrafe
Richterin Sabrina Tagwercher verurteilte den 40-Jährigen wegen Suchtgifthandels, unerlaubten Besitzes von Suchtgift sowie wegen des Vergehens nach dem Waffengesetz zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe. Mildernd wertete das Gericht das umfassende Geständnis. Erschwerend fiel unter anderem ins Gewicht, dass mehrere strafbare Handlungen zusammengekommen sind und der Eigenkonsum über einen längeren Zeitraum erfolgt ist.
Angesichts der Suchtgiftmengen habe kein Weg an einer Haftstrafe vorbeigeführt, führte die Richterin aus. Der Verurteilte könne jedoch einen Antrag auf “Therapie statt Strafe” oder – sofern er dann Arbeit habe – einen Antrag auf eine Fußfessel stellen. Mehr als 15.000 Euro aus dem Drogenhandel wurden für verfallen erklärt, diesen Betrag hat er an den Bund zu zahlen. Die sichergestellten Suchtmittel und Waffen werden eingezogen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig