Politik

Nächste Runde im Streit ums Volksabstimmen

02.10.2021 • 21:14 Uhr / 6 Minuten Lesezeit
Die Bevölkerung war, wie hier in Hard, in der Vergangenheit oft Anlass für politisch unliebsame Abstimmungen.<span class="copyright">Hartinger</span>
Die Bevölkerung war, wie hier in Hard, in der Vergangenheit oft Anlass für politisch unliebsame Abstimmungen.Hartinger

Direkte Demokratie: Opposition erhöht mit Antrag Druck auf Regierung.

Ob die Vorarlberger in Zukunft noch einigermaßen selbstständig Volksabstimmungen auf Gemeindeebene organisieren können, wird sich bis Jahresende entscheiden. Denn am 31. Dezember treten jene gesetzlichen Bestimmungen außer Kraft, die es der Bevölkerung bisher ermöglichten, auch gegen den Willen ihrer Gemeindevertretung eine Volksabstimmung zu erzwingen. Bis dahin könnte nach dem Willen der Opposition aber noch eine Nachfolgeregelung gefunden werden, wenn die Regierungsmehrheit im Landtag dazu bereit ist.

Den Hintergrund der Debatte bildet ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes nach der Volksabstimmung zur Rauch-Erweiterung in Ludesch. Er nützte eine Beschwerde gegen deren Abhaltung, um gleich die gesamte gesetzliche Grundlage für solche von unten erzwungenen Volksabstimmungen aufzuheben. Sie verstießen gegen das repräsentativ-demokratische Grundprinzip der Bundesverfassung, so die Höchstrichter. Die Durchführung von Volksabstimmungen gegen den Willen der Mehrheit in der Gemeindevertretung sei daher verfassungswidrig.

Seitdem trommelt die Initiative „Volksabstimmen über Volksabstimmen“ für den Erhalt der direkten Demokratie auf Gemeindeebene. Die schwarz-grüne Koalition hat ihre ursprünglichen Pläne zur Neuregelung der Materie allerdings wieder zurückgezogen, „wohl auch aus Angst vor den Bürgern“, vermutet Neos-Abgeordneter Johannes Gasser. Er hat daher diese Woche gemeinsam mit den Klub­obmännern von FPÖ und SPÖ, Christof Bitschi und Thomas Hopfner, einen eigenen Antrag im Landtag eingebracht.

Wer schweigt, stimmt zu

Der Vorschlag der Oppositionsparteien sieht vor, dass die Gemeindevertretung einem Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung zwar zustimmen muss, gleichzeitig werden aber die Hürden für eine Ablehnung hoch gelegt: Die Gemeinde müsste diese begründen und im Internet veröffentlichen. Im Fall der Ablehnung wäre außerdem zumindest eine unverbindliche Volksbefragung abzuhalten. Eine Volksabstimmung gäbe es aber auch dann, wenn die Gemeindevertretung sie nicht aktiv ablehnt, sondern untätig bleibt.
Peter Bußjäger, Professor am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck, hält das für gangbar: „Der Verfassungsgerichtshof verlangt, dass es keine Volksabstimmung gegen den Willen der Gemeindevertretung gibt. Er sagt aber nicht, dass es der Gemeindevertretung möglich sein muss, die Sache ohne Beschlussfassung zu vertrödeln.“

Dem kommt auch der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes entgegen, mit dem er die Prüfung der Vorarlberger Volksabstimmungsregelung einleitete. Darin bemängelte das Höchstgericht, dass Volksabstimmungen abgehalten würden, „ohne dass das sonst zuständige Gemeindeorgan damit befasst wird oder zumindest an der Willensbildung beteiligt ist“.

Offener Diskussionsbedarf

Nicht nur die automatische Durchführung einer Volksabstimmung ohne explizite Zustimmung der Gemeindevertretung wird wohl noch für Diskussionen inner- und außerhalb der Koalition sorgen. Die Vorarlberger ÖVP hat bisher gezögert, eine Neuregelung voranzutreiben.
Bei den Grünen ist das Interesse am Erhalt der direktdemokratischen Möglichkeiten auf Gemeindeebene indes zwar größer – schließlich haben in der Vergangenheit viele von ihnen unterstützte Initiativen diese genutzt, um etwa Bauprojekte zu verhindern –, dennoch hielt sich auch der kleine Koalitionspartner mit öffentlichen Forderungen bisher zurück. Für den Klubobmann der Grünen im Vorarlberger Landtag, Daniel Zadra, geht der nun eingebrachte Antrag der Opposition aber „in die richtige Richtung.“ Man werde im Detail noch darüber zu sprechen haben, aber er befürworte eine Lösung, die die bisherigen Rechte so weit wie möglich erhalte und gleichzeitig verfassungskonform sei.

Druck auf ÖVP

Dem gemeinsamen Druck von Opposition und ­Koalitionspartner wird sich die ÖVP auf Dauer nur schwer entziehen können, zumal sie selbst immer beteuert hat, für die Volksrechte einzutreten.
Auch der einflussreiche Vorarlberger Gemeindeverband, dem hinter vorgehaltener Hand ein eher untergeordnetes Interesse am Erhalt der Einmischungsmöglichkeiten für Bürger nachgesagt wird, bedauert auf NEUE-Anfrage, „dass der Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit zur Einleitung von Volksabstimmungen durch die Bevölkerung als verfassungswidrig aufgehoben hat“. Dies sei „ohne Zweifel ein demokratiepolitischer Rückschritt“.
Die Gemeindebevölkerung könne aber weiterhin Volksbefragungen initiieren. „Politisch gesehen ist der Wille der Bevölkerung für die Gemeindevertretung aber letztendlich von gleicher Bedeutung, egal ob er durch eine Volksabstimmung oder eine Volksbefragung zum Ausdruck gekommen ist.“

Das Land wird jedenfalls eine anfechtungsfeste Novelle schaffen und sich nicht die Blöße geben wollen, noch einmal mit einer Regelung zur direkten Demokratie vor dem Verfassungsgerichtshof zu scheitern. Dieser hatte bereits 2001 eine ähnliche Bestimmung zu automatischen Volksabstimmungen auf Landesebene aufgehoben.
Laut Zadra ist man mit der ÖVP in der Sache derzeit „in guten Gesprächen“.