Rechnungshof: VKW- und Hypo-Inserate illegal

Rechnungshof wertet Großteil der Inserateeinnahmen als Parteispenden.
Die Presseaussendung des Rechnungshofes zum Transparenzbericht der Bundes-ÖVP für das Jahr 2019 birgt auch einiges an Sprengstoff für die Vorarlberger Landespartei.
Die ursprüngliche ÖVP-Erzählung, es habe sich beim mittlerweile eingestellten Wirtschaftsbund-Magazin „Vorarlberger Wirtschaft“ um ein steuerfreies Mitgliedermagazin gehandelt, stößt beim Rechnungshof auf keinen Glauben: „Die Zeitung erschien im Jahr 2019 neun Mal. Sie enthielt zwischen 47 Prozent und 82 Prozent Inserate – ein im Vergleich zu anderen Printmedien durchaus hoher Anteil“, heißt es in der Stellungnahme.
Kein marktüblicher Preis. Um festzustellen, wie marktüblich die Inseratepreise waren – die Landes-ÖVP hatte stets deren Werbewert betont – verglich der Rechnungshof die „Vorarlberger Wirtschaft“ mit dem Bregenzer Gemeindeblatt, das in Aufmachung, Umfang und Druckqualität ähnlich sei. Danach blieb für die Prüfer „zweifelhaft, wie sich der Anzeigenpreis von über 1.600.000 Euro beim Magazin ,Vorarlberger Wirtschaft‘ darstellen lässt. Die entsprechende Anzahl an gleichartigen Inseraten würde beim Gemeindeblatt insgesamt nämlich nur rund 268.000 Euro kosten. “ Inseraten in der „Vorarlberger Wirtschaft“ stand nach Ansicht des Rechnungshofes also kein entsprechender Werbewert gegenüber.
Illegale Spenden
Die Prüfer kamen zum Schluss, dass die übrige Summe von 1.332.000 Euro nicht als marktüblicher Inseratetarif, sondern als nichtdeklarierte Parteispenden an die ÖVP-Vorfeldorganisation zu werten sei.
Diese Einstufung des Großteils der Inserateeinnahmen als Spenden hat für die ÖVP Vorarlberg weitreichende Konsequenzen. Dementsprechend sind Inserate der landeseigenen Illwerke VKW und der Hypo Vorarlberg illegal gewesen: „In diesem Betrag sind unzulässige Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und von Unternehmungen mit mindestens 25 Prozent öffentlicher Beteiligung in der Höhe von rund 232.000 Euro enthalten.“ Laut Parteiengesetz dürfen solche Unternehmen nicht an Parteien spenden. Zudem könnte die ÖVP mit der Inseratekonstruktion durch Mehrfachinserate die Spendenobergrenze von 7.500 Euro pro Spender, die seit Juli 2019 gilt, unrechtmäßig umgangen haben.
Zuwendungen an Politiker
Die ÖVP hat in ihrem Rechenschaftsbericht für das Jahr 2019 für die Vorarlberger Landespartei 500.000 Euro an Beiträgen verbucht, die innerhalb der Parteiorganisation verschoben wurden – also etwa Zahlungen des Wirtschaftsbundes an die Mutterpartei.
Allerdings könnten auch Gelder, die der Wirtschaftsbund ÖVP-Politikern für Kaffee- und Essensrechnungen zur Verfügung stellte, als nicht ordentlich ausgewiesene Zuwendungen von Vorfeldorganisationen angesehen werden: „Es sind jedoch – auch aufgrund einer Finanzprüfung – Umstände bekanntgeworden, die nahelegen, dass es abseits dieser ,parteiinternen Verpflichtung‘ weitere Zahlungen des Vorarlberger Wirtschaftsbundes im Jahr 2019 an die Vorarlberger Volkspartei gegeben hat“, so der Rechnungshof mit Verweis auf die Prüfergebnisse der Finanz.
Der Rechnungshof meldete dem Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat außerdem, dass die ÖVP Vorarlberg im Jahr 2019 in ihrem Landesrechenschaftsbericht 175.422,85 Euro als „Zahlungen an nahestehende Organisationen“ verbucht hatte, diese im Bundesrechenschaftsbericht als „Beiträge innerhalb der Parteiorganisation“ ausgewiesen wurden. Einer Partei nahestehende Organisationen können nicht gleichzeitig Teil der Partei sein.