Wirtschaftsbund will gegen Finanzbescheid vorgehen

Der Wirtschaftsbund will sich mit den Nachforderungen der Finanz nicht abfinden.
Im Finanzverfahren gegen den Vorarlberger Wirtschaftsbund gibt es eine neue Entwicklung. Die ÖVP-Teilorganisation bereitet eine Beschwerde gegen jenen Bescheid vor, der sie zu umfangreichen Steuernachzahlungen verpflichtet, wie WB-Obmann Marco Tittler auf NEUE-Anfrage bestätigt.
Fristerstreckung beantragt
Ursprünglich wäre die Frist für die Beschwerde Ende Jänner ausgelaufen. Der Wirtschaftsbund hat die Finanz aber um eine Fristverlängerung ersucht. Die steuerrechtlichen Detailfragen seien sehr komplex, so Tittler. Man müsse weitere Akten ausheben und Expertise einholen, um die Beschwerde fertigstellen zu können. Sollte die Finanz der Fristerstreckung nicht zustimmen, muss der Wirtschaftsbund die Beschwerde innerhalb einer kurzen Nachfrist erheben.
Dann kann die Behörde von ihrer ursprünglichen Rechtsmeinung abgehen oder das Bundesfinanzgericht muss entscheiden. Im Kern geht es um die Frage, ob der Wirtschaftsbund eine Zuwendungsabgabe hätte entrichten müssen, als er Gelder aus dem Inserategeschäft mit dem Magazin „Vorarlberger Wirtschaft“ an die Landespartei überwies. Diese wird fällig, wenn „Zuwendungen von Berufs- und Wirtschaftsverbänden und anderen Interessenvertretungen mit freiwilliger Mitgliedschaft“ an Parteien fließen. Der Wirtschaftsbund sieht sich selbst als Teil der ÖVP-Parteiorganisation und nicht als externe Interessensvertretung. Daher möchte er gegen die Erhebung dieser Abgabe vorgehen. Streitpunkt ist, ob man die Gewinne als Verein erwirtschaftet und an die Partei gespendet oder als Teil der Partei eingenommen und sie weitergereicht hat.
Ebenso kritisch sieht man beim Wirtschaftsbund die Forderungen der Finanz zur Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für die „Vorarlberger Wirtschaft“. Auch hier geht es um die Frage, ob der Wirtschaftsbund, der als Teil der ÖVP de facto wie eine Körperschaft öffentlichen Rechts behandelt wird, ein Mitgliedermagazin herausgegeben hat oder mit der Publikation vorwiegend Gewinne erzielen wollte. Der Rechtsstreit könnte bis zum Verwaltungsgerichtshof gehen und mehrere Jahre dauern.
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