Justizministerin gegen wörtliches Zitierverbot in Strafverfahren

Beschuldigtenrechte im Ermittlungsverfahren seien derzeit ohnehin “sehr gut”, befand die Justizministerin.
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Beschuldigtenrechte “sehr gut”
Die Beschuldigtenrechte im Ermittlungsverfahren seien derzeit ohnehin “sehr gut”, befand die Justizministerin. Nachholbedarf gebe es vielmehr bei der Polizei. Von ihrer Seite habe es aber eine Reihe von Vorschlägen gegeben, die nun in der Koalition verhandelt werden müssten. Zudem will Zadić noch diverse Höchstgerichtsentscheidungen abwarten, etwa beim Umgang mit Handy-Auswertungen.
Dass die ÖVP die Beschuldigtenrechte nun “für sich entdeckt” habe, liegt für Zadić daran, dass nun einzelne ÖVP-Politiker auch beschuldigt sind. Zur konkreten Frage des Kostenersatzes bei Freisprüchen spielte sie den Ball ans Finanzministerium, das eine ungefähre Kostenabschätzung abgeben müsse. Die Verantwortung bei den Türkisen sieht die Justizministerin auch bei diversen Aktenleaks, die ja zumeist aus dem Untersuchungsausschuss kämen. Hier sei Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) gefordert.
“Viel zu langsam”
Das wichtigste Beschuldigtenrecht ist für die Justizministerin allerdings die Entmachtung der Politik bei Weisungen an die Staatsanwaltschaft. Ein Vorschlag der von ihr einberufenen Expertenrunde liege schon lange am Tisch, seitdem habe es aber keine Einigung mit dem Koalitionspartner gegeben. Zadić plädierte abermals für einen Dreiersenat als den vom Koalitionspartner bevorzugten Bundesstaatsanwalt. Einen weiteren Gesprächstermin werde es bald geben, aber “nach meinem Geschmack geht das auch viel zu langsam”.
Edtstadler selbst wartet beim Bundesstaatsanwalt wiederum auf “konkrete Vorlagen” bei den Beschuldigtenrechten, wie sie im Interview mit der “Presse” am Sonntag sagte. Zur Umsetzung der Reform des Amtsgeheimnisses berichtete sie, dass man “am Fertigwerden” sei und bald mit der Opposition in Verhandlungen treten wolle. “Es kann sich nur noch um Wochen handeln”, so Edtstadler.
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