Makler streiten weiter mit ÖGK

Das Ministerium unterstützt die ÖGK in ihrer Weigerung, Versicherungsmaklern Daten ihrer Kunden zu übermitteln.
Es ist doch eher selten, dass ein Minister Krankenversicherungen öffentlich vorwirft, jahrelang das Recht gebrochen zu haben. Doch genau das tat Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) unlängst in einer Anfragebeantwortung. Es gebe keine Rechtsgrundlage dafür, Versicherungsmaklern persönliche Daten ihrer eigenen Klienten zu übermitteln, hieß es darin. Das soll auch dann nicht möglich sein, wenn diese wie bisher selbst einwilligen. Die meisten Sozialversicherungsträger folgen dieser Theorie allerdings nicht.
Seinen Rechtsstrandpunkt erklärte der Minister unter Berufung auf eine Bestimmung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes. Die lasse keine Datenübermittlung in dieser Form zu.
Falscher Paragraph
Dass das Ministerium einerseits den falschen Paragraphen zitierte und sich andererseits auf einen Erlass aus dem Jahr 1987 berief, ärgert den Vorarlberger Nationalratsabgeordneten Gerald Loacker (Neos). Es handle sich um eine „insgesamt sehr unpragmatische und frei von Kundenorientierung gewählte Vorgangsweise“ der ÖGK Landesstelle Vorarlberg, erklärt er. Diese hatte den Maklern im März mitgeteilt, dass man die Datenweitergabe einstelle.
Die Rechnungen können die Makler zwar weiterhin einreichen, sie erfahren aber nicht mehr, ob diese erstattet wurden und können bei Versäumnissen entsprechend nicht nachfragen. Dabei dauere die Rückerstattung durch die ÖGK Vorarlberg im Schnitt bereits über ein Jahr, beklagt Loacker in einer neuerlichen Anfrage an Rauch.
Impliziter Vorwurf
Dessen Argumentation, es gebe keine Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung, widerspreche außerdem einem vorliegenden Gutachten, so der Abgeordnete. Demnach könnten die Makler als Bevollmächtigte im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes angesehen werden.
Dass das Ministerium diese Rechtsansicht nicht teilt, bringt einen impliziten Vorwurf an die anderen Kassen und Landesstellen mit sich: Folgt man nämlich der Meinung des Ressorts und der ÖGK Landesstelle, würde dies im Umkehrschluss bedeuten, dass beispielsweise die SVS und die BVAEB, aber auch andere ÖGK Landesstellen illegal Patientendaten an Versicherungsmakler weiterreichen – trotz Einwilligung der Klienten.
Ob der Minister als Aufsicht der Sozialversicherungsträger gegen diese – aus seiner Sicht – erfolgte Datenschutzverletzung vorgehen wird, ergibt sich aus der Anfragebeantwortung nicht. Rauch gehe es nur darum, die Wahlärzte zu schikanieren, so Loacker.