Politik

Der Landtag debattiert über Wölfe und Wohnen

13.11.2023 • 18:29 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
Der Landtag tagt am Mittwoch. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem Wohnen, Wolf und Anfragen.<br><span class="copyright">steurer</span>
Der Landtag tagt am Mittwoch. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem Wohnen, Wolf und Anfragen.
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Das Landesparlament befasst sich am Mittwoch mit leistbarem Wohnen und sogenannten Problemwölfen.

Die Aktuelle Stunde im Landtag wird sich diese Woche auf Vorschlag der Grünen dem Thema Ehrenamt widmen. Danach wird sich das Plenum mit einigen Gesetzesinitiativen befassen. So soll unter anderem die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft auf junge Erwachsene ausgedehnt werden.

Einige Gesetzesänderungen

Änderungen der Gesetze über den Landes-Rechnungshof und den Landesvolksanwalt sollen Sachkosten- und Personaldebatten um die Ausstattung dieser Organe in den Kontrollausschuss verlagern. Die Direktorin des Landes-Rechnungshofes und der Landesvolksanwalt sollen außerdem ein Anhörungsrecht erhalten. Bisher mussten sie ihren Personalbedarf bilateral mit dem Landtagspräsidenten verhandeln, ohne dass sie dazu im Ausschuss routinemäßig befragt wurden.

Einen weiteren Debattenschwerpunkt wird die Entnahme von Problemwölfen bilden. Der Selbständige Antrag von ÖVP und Grünen sieht vor, dass der Abschuss von Großraubtieren mit verkürzten Fris­ten freigegeben werden kann.

Landtagssitzung

Der Landtag wird auch zwei dringliche Anfragen besprechen, wobei eine davon von der Volkspartei an ihren eigenen Landesrat Marco Tittler gerichtet ist und die erneute Präsentation des Wohnpakets zum Inhalt hat. Auch die zweite Anfrage betrifft Tittler, in ihr thematisieren die Neos Probleme in der Raumordnung.
Ein weiterer Verhandlungsgegenstand ist der Föderalismusbericht. Außerdem wird der Landesvoranschlag 2024, den die Landesregierung heute präsentieren will, dem Budgetausschuss zugewiesen. Insgesamt umfasst die Tagesordnung der Landtagssitzung 46 Punkte.

Im Hinblick auf eine angekündigte Klimademonstration lässt der hohe Landtag mitteilen, dass, „während der Landtag versammelt ist, … im Umkreis von 300 Metern von seinem Sitze keine Versammlung unter freiem Himmel stattfinden“ darf. „Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.“