SW Bregenz droht mächtig Ärger

SW Bregenz hat in dieser Zweitliga-Saison drei Brasilianer eingesetzt, die als Amateure gemeldet waren. Bewahrheiten sich die Zweifel an deren Amateurstatus, könnten drastische Strafen folgen.
In den kommenden Tagen wird SW Bregenz nach Informationen der NEUE von der Bundesliga die Aufforderung zu einer Stellungnahme erhalten. Es gilt zu klären, ob die Bregenzer um Obmann Thomas Fricke und Sportvorstand Predrag Zivanovic die Liga beim Antrag der Spielgenehmigungen für die Brasilianer Gabryel, Matheus Lins und Ricardo getäuscht haben. Die drei Brasilianer wurden bei der Liga als Amateure gemeldet und durften somit maximal eine monatliche Reiseaufwandsentschädigung von 720 Euro beziehen.
Drei Ebenen
Im Vergleich dazu müssen Profispieler, die aus Drittstaaten wie Brasilien stammen, als sogenannte Schlüsselkräfte mindestens 2925 Euro brutto zuzüglich Sonderzahlungen verdienen. Sollten die drei Brasilianer trotz der Meldung als Amateure sehr wohl Profis gewesen sein und mehr verdient haben als diese monatlichen 720 Euro, drohen den Bregenzern auf drei Ebenen Ärger: Verbandsrechtlich, Lizenzierungsrechtlich und Sozialabgaben- und steuerrechtlich.
Rot-Weiß-Rot-Karte
Die drei betreffenden Brasilianer, die im Herbst in Summe 24 Pflichtspiele bei 1735 Einsatzminuten für Bregenz bestritten haben und mittlerweile abgereist sind, verfügten nur über ein inzwischen abgelaufenes dreimonatiges Touristenvisum. Die drei Südamerikaner hatten also keine Arbeitserlaubnis. Drittstaatangehörige benötigen zur Niederlassung und Beschäftigung in Österreich eine Rot-Weiß-Rot-Karte. Die betreffenden Anträge für die drei Brasilianer hat Schwarz-Weiß Bregenz laut veröffentlichtem Statement im Juli gestellt. Für das Verfahren sind maximal acht Wochen veranschlagt, ein positiver Bescheid ist innerhalb dieses Zeitrahmens ausgeblieben – aufgrund offener Fragen und fehlender Dokumente. Wichtig dabei zu wissen ist, dass es während der Wartezeit auf den Bescheid des Rot-Weiß-Rot-Kartenantrags keine Sonderrechte für den Antragsteller gibt.
Womit sich der Kreis ein erstes Mal schließt: Ohne Rot-Weiß-Rot-Karte dürfen Spieler aus Drittstaaten gar nicht als Profis bei der Bundesliga gemeldet werden, sondern nur als Amateure und somit eben nur eine Reiseaufwandsentschädigung erhalten. Dass ein Brasilianer in Vorarlberg mit maximal 720 Euro im Monat seinen Lebensunterhalt bestreiten soll, also Essen und eine Wohnung bezahlen kann, ist eine zumindest sehr optimistische Annahme.
Zumal auch Sachbezüge wie das Bereitstellen einer Wohnung oder eines Autos abgabenpflichtig sind, der Gegenwert der Miete und die Betriebskosten also von den 720 Euro abzuziehen sind. Wohnten die drei Brasilianer zur Untermiete, stellt sich die Frage, ob die Vermieter, sofern diese nicht der Eigentümer der Wohnung waren, gegen ihren Mietvertrag verstoßen haben: Mietverträge untersagen in aller Regel die Untervermietung. Zudem wäre selbst bei einer kostenlosen Untervermietung eine Gästetaxe für den Wohnungseigentümer fällig geworden, so will es das 1966 in Vorarlberg beschlossene Fremdenverkehrsgesetz. Das heißt: Egal ob die drei Brasilianer eine eigene Wohnung hatten oder zur Untermiete waren – Klärungsbedarf herrscht immer.

Zahlungen
Die Bregenzer betonen in ihrem Statement, dass Gabryel, Matheus Lins und Ricardo nichts bei SW Bregenz verdient hätten. Sollten die drei Brasilianer von vereinsfremden Gönnern oder Sponsoren Zahlungen bezogen oder eine Wohnung bereitgestellt bekommen haben, so wie es im SW-Umfeld hinter vorgehaltener Hand heißt, würde das den Verein nicht aus der Verantwortung nehmen. Haben die Spieler nämlich inklusiv bezogener Sachleistungen mehr verdient als gegenüber der Liga angegeben, also mehr als die für Amateure erlaubten 720 Euro, hätten die Bregenzer so oder so gegen die Amateurbestimmungen verstoßen. Egal, ob sie diese Zahlung selbst vorgenommen hätten oder vereinsfremde Personen. Denn in der ÖFB-Rechtspflegeordnung heißt es unter Paragraph 130: „Ein Verein, der einem Amateurspieler mehr als die laut Regulativ für Amateure zulässigen entgeltwerten Leistungen gibt, verspricht oder einen Dritten dazu veranlasst, wird mit einer Geldstrafe von 100 bis 10.000 Euro, Punkteabzug und/oder Zwangsabstieg bestraft.“
Schließlich wäre davon auszugehen, dass etwaige vereinsfremde Gönner oder Sponsoren ihre Zahlungen an die Brasilianer als Gegenleistung für deren Teilnahme am Bregenzer Spielbetrieb getätigt hätten.
Senat 5
Nebenvertragliche Zahlungen für die drei Bregenz-Spieler wären selbstverständlich auch sozialabgaben- und steuerrechtlich relevant. Da die drei Brasilianer ohne Rot-Weiß-Rot-Karte eben nicht angemeldet werden konnten und sie somit etwaige private Zahlungen schwarz, also am Finanzamt vorbei, erhalten hätten. Auch steuerrechtlich würden solche inoffiziellen Geldflüsse letztendlich wohl auch auf SW Bregenz zurückfallen: nämlich eben dann, wenn der Verein den Spielern diese Geldgeber vermittelt hätte. In diesem Fall wäre gar ein Anfangsverdacht zur Anstiftung einer Straftat gegeben.
Noch sind das alles viele Konjunktive, klar ist, dass die zuständigen Behörden und die Bundesliga die Angelegenheit genaustens prüfen werden. Klar ist auch: Den so gut in die Liga gestarteten Bregenzern drohen keine Strafverifizierungen, weil die drei Brasilianer gültige Spielgenehmigungen hatten. Stattdessen wird sich wohl bald der Bundesliga-Senat 5 mit der Causa beschäftigen – der Lizenzausschuss. Denn handelte es sich bei Gabryel, Matheus Lins und Ricardo um Profis und nicht um Amateure, hätten die Bregenzer nicht nur gegen die Amateurbestimmung verstoßen, sondern sehr wahrscheinlich auch gegen die Lizenzrichtlinien.
Die kommenden Tage und Wochen könnten also sehr unangenehm für SW Bregenz werden. Aus und draus sind sie bei SW Bregenz nur, wenn die drei Brasilianer für ihre Trainings- und Spieleinsätze in der 2. Liga in Summe tatsächlich nur maximal 720 Euro bezogen hätten. Gabryel und Matheus Lins waren Stamm- und Schlüsselspieler in Bregenz. Es gilt die Unschuldsvermutung.