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Bekannte vergewaltigt: Keine Haft für Kranken

19.07.2022 • 18:19 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
<span class="copyright">Symbolbild/Stankovic/Shutterstock</span>
Symbolbild/Stankovic/Shutterstock

Urlauber vergewaltigte laut Urteil Hotelkellnerin und war wegen seiner bipolaren Störung nicht zurechnungsfähig: Keine Einweisung in Anstalt, wenn er sich an Auflagen hält.

Der Skiurlauber hat nach den gerichtlichen Feststellungen am 18. Jänner in einem Hotel im Kleinwalsertal eine Kellnerin in ihrem Personalzimmer vergewaltigt. Demnach war der 37-Jährige zur Tatzeit wegen seiner akuten manisch-depressiven Erkrankung nicht zurechnungsfähig. Weil der mittlerweile psychiatrisch behandelte Deutsche von Gerichtspsychiater Reinhard Haller als nicht mehr akut gefährlich eingeschätzt wurde, wurde er am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch nur bedingt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Wenn sich der psychisch kranke Mann in den nächsten fünf Jahren an diese Auflagen hält, bleibt ihm eine Unterbringung in der Psychiatrie oder einer psychiatrischen Haftanstalt erspart: ambulante psychiatrische Behandlung, Einnahme von Psychopharmaka, psychosoziale Betreuung.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Silke Sandholzer ist nicht rechtskräftig. Der seit Jänner im LKH Rankweil Inhaftierte wurde nach der Verhandlung enthaftet.

Nach Ansicht der Richter hat der unbescholtene Angestellte seine 24-jährige Bekannte in der Dusche vergewaltigt. Dabei soll er sie gewürgt und zu ihr gesagt haben, er könne ihr jederzeit das Genick brechen. Danach hat der ledige Mann laut Urteil versucht, die erfolgreich Gegenwehr leistende Deutsche auf ihrem Bett noch einmal zu vergewaltigen. Die Hotelbedienstete sprühte ihm, so die Richter, Pfefferspray ins Gesicht und konnte aus ihrem Dienstzimmer flüchten.
Die junge Frau sagte, zuerst sei sie mit seinen intimen Berührungen in der Dusche noch einverstanden gewesen. Als sich das geändert habe und sie ihm das mitgeteilt habe, habe er nicht aufgehört. Sie und der Mann hätten zuvor ohne Intimkontakt Nächte gemeinsam im Bett verbracht. Sie hätten sich während seines Skiurlaubs kennengelernt.

Verteidigerin Andrea Concin sagte, ihr Mandant habe keine Vergewaltigung begangen oder zu begehen versucht. Weil keine Anlasstat vorliege, dürfe er nicht in einer Anstalt für psychisch kranke Straftäter untergebracht werden. Die Frau habe nachträglich die Korrektheit der eigenen belastenden Angaben angezweifelt. Der Betroffene gab zu Protokoll, er habe die ihm angelasteten Taten nicht begangen. Sexuelle Kontakte seien einvernehmlich erfolgt.

Hilfe für betroffene

Frauenhelpline:

Die Frauenhelpline gegen Gewalt ist rund um die Uhr unter 0800 222 555 erreichbar.