Staatsfeindin wollte an Umsturz mitwirken

Keine zu verbüßende Haftstrafe für staatsfeindliche 68-Jährige, die 2017 an Umsturz mitwirken wollte.
Wegen Beteiligung an einer staatsfeindlichen Verbindung, versuchter Anstiftung zum Amtsmissbrauch und versuchter Erpressung wurde die Angeklagte von den acht Geschworenen einstimmig schuldig gesprochen. Dafür wurde die unbescholtene 68-Jährige am Freitag in dem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von neun Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Das Urteil, mit dem die von Patrick Beichl verteidigte Angeklagte und der Leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht 15 Monaten Haft.

Schuldig bekannt
Die sich schuldig bekennende Angeklagte aus dem Bezirk Feldkirch hat zwischen 2016 und 2017 an den staatsfeindlichen Verbindungen „Staatenbund Österreich“ und „Staat Vorarlberg“ mitgewirkt, die in Österreich die Bundesregierung und die Landesregierungen stürzen und die Macht übernehmen wollten. Sie war nach Darstellung von Chef-Staatsanwalt Siegele Finanzministerin des „Staats Vorarlberg“ und stellte sich als Schöffin für ein „Völkerrechtsgericht“ zur Verfügung, das 2017 in Graz Politiker und Beamte verurteilen wollte. Am Vortag des Prozesses wurden führende österreichische Staatsverweigerer festgenommen und mittlerweile in Graz zu Haftstrafen verurteilt.

Die Angeklagte habe zu den führenden Köpfen der Staatsverweigerer in Vorarlberg gezählt, sagte Siegele. 2000 in Österreich organisierte Staatsfeinde hätten gefährliche Gruppierungen gebildet. Als Vorbild hätten deutsche Reichsbürger gedient, von denen im Dezember bei Razzien 25 mutmaßliche Mitglieder festgenommen wurden.
Drohschreiben
Die Angeklagte wollte 2017 zwei BH-Strafen nicht bezahlen: 60 Euro für zu schnelles Autofahren und 600 Euro für ein illegales Bauwerk. Sie schickte Mitarbeiterinnen der Bezirkshauptmannschaften Dornbirn und Feldkirch erfolglos Drohschreiben: Wenn die Strafverfahren nicht eingestellt werden, würden die BH-Mitarbeiterinnen in ein US-Schuldenregister eingetragen und die Schadenersatzforderungen von jeweils 30.000 Euro mit Exekutionstiteln aus Malta eingetrieben werden.

Die Angeklagte sagte, sie habe sich damals verrannt und distanziere sich inzwischen von staatsfeindlichen Aktivitäten.
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