Warum nach Twitter jetzt auch Facebook auf ein Bezahlabo setzt

Nach Twitter starten auch Facebook und Instagram ein Bezahlabo. “Meta Verified” soll mehr Sicherheit und Reichweite garantieren.
Gut geplant geht wohl anders. Selbst bei Meta zeigen sich Angestellte überrascht über den Zeitpunkt einer Mitteilung des Chefs und Gründers. Vor allem, weil es eine mit großer Tragweite ist. Immerhin geht es um eine wesentliche Änderung des Geschäftsmodells.
Jedenfalls ließ Mark Zuckerberg am Wochenende – zunächst kurioserweise nur über die in den USA verwendbare Instagram-Funktion “Broadcast Channel” – wissen, dass der Konzern ein neues Bezahlabo teste. “Meta Verified” nennt sich dieses. Gestartet wird im Laufe der Woche in Neuseeland und Australien, später soll es laut Zuckerberg in “mehreren Ländern” ausgerollt werden. Dem Vernehmen nach sind die beiden – für Meta-Verhältnisse kleinen – Märkte nur ein Probegalopp, bevor das Abo-Modell in den USA groß ausgerollt wird und, wohl erst in ein paar Monaten, nach Europa kommt.
iOS und Android: Teureres Abo
Wer seinen Facebook- und Instagram-Account also künftig verifizieren und den blauen Haken hinter dem Konto haben will, muss zahlen. Zunächst kostet das Abo monatlich 11,99 US-Dollar. Schließt man den Kauf über die iOS- oder Android-App ab, legt man für den blauen Haken jeden Monat gar 14,99 US-Dollar auf den Tisch. Preispolitik, die auch Ausdruck eines Spannungsfelds zwischen den Techriesen ist. Meta macht Apples rigide Datenschutzpolitik für sinkende Werbeerlöse verantwortlich und wird deswegen nicht müde, auf Apples hohe Provisionen zu verweisen. Immerhin fließen satte 30 Prozent von In-App-Käufen nach Cupertino.
Jetzt aber zurück zu Mark Zuckerberg und seinem zuletzt unter Druck geratenen Meta. Für die neuen Bezahlabos verspricht der Konzern prinzipiell dreierlei: besseren Schutz vor Kontofälschungen, direkten Zugang zum Kundendienst – zu einer “realen Person” gar – und mehr “Sichtbarkeit und Reichweite”.
Was auch kritische Stimmen heraufbeschwört. Die Lauteste: Meta gieße alten Wein in neue Schläuche – und verlangt dafür Geld. Denn schon bisher gab es die Möglichkeit, Konten “verifizieren” zu lassen. Zumindest, wenn man ein Konto betrieb, das öffentliches Interesse generierte. Nach dem Nutzerinnen und Nutzer also aktiv suchten, oder dessen Inhalt sich in anderen Medien wiederfand.
Die Maßnahme ist freilich auch Ausdruck von wachsendem Druck auf die Techriesen. Nach Jahren des gigantischen Wachstums sanken zuletzt die Werbeerlöse. Bei Meta etwa ging 2022 erstmals seit dem Börsengang 2012 der Umsatz retour. Besonders stark trifft der Rückgang den Kurznachrichtendienst Twitter. Dieser kam vor allem seit der Übernahme durch Tesla-Lenker Elon Musk unter Druck. Mehr als 500 Unternehmen sollen seitdem als Werbepartner abgesprungen sein. Das wiederum führte im Jänner, verglichen mit dem Vorjahreszeitpunkt, zu einer Reduktion des Tagesumsatzes von 40 Prozent, berichteten US-Medien. Die Reaktion von Twitter und Musk? Richtig geraten. Mit Twitter Blue gibt es mittlerweile ein kostenpflichtiges Premium-Abo. Und den blauen Haken.
Das Leistungsschutzrecht zeigt Zähne
Dass Australien eines der ersten Länder für ein Abo-Modell bei Facebook ist, dürfte kein Zufall sein. Seit März 2021 müssen Social-Media-Plattformen und Suchmaschinen Lizenzgebühren zahlen, wenn sie Ausschnitte von Presseartikeln anzeigen. Australien war das erste Land, in dem so ein Leistungsschutzrecht aktiv angewendet wurde.
Im Vorjahr mussten Facebook, Google und Co dort umgerechnet 130 Millionen Euro an Verlage bezahlen.
Doch das Land im Südpazifik ist nicht der einzige Staat, in dem ähnliche Gesetze bereits gelten. Selbst in den USA wird an einer vergleichbaren Regelung gearbeitet. In der EU wurde ein Leistungsschutzrecht in der Novelle des Urheberrechts umgesetzt und ist auch in Österreich seit November 2021 in Kraft.
Konkret dürfen die Plattformen ohne Zustimmung der Presseverlage keine Textausschnitte mehr anbieten. Tatsächlich bestätigt Google in einem Blogbeitrag auch, dass der Suchmaschinen-Anbieter bereits Verträge mit mehr als 100 Verlagen über eine Nutzung der Textteile abgeschlossen hat.
Diese Vereinbarungen erlauben das Anzeigen von erweiterten Vorschauen in den Suchergebnissen. Gibt es keine Vereinbarung, darf Google dennoch weiterhin den Link und den Titel anzeigen. Bei Facebook-Mutter Meta finden sich keine Informationen über etwaige Vereinbarungen oder Verhandlungen mit Verlagen oder Urhebern.
In Frankreich hat Meta 2021 eine Einigung mit dem Verlegerverband erzielt. Zu den finanziellen Details gibt es keine Informationen.
Du hast einen Tipp für die NEUE Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@neue.at.