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Mordversuch im Wahn: Psychiatrie statt Haft

15.03.2023 • 15:40 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Frau verbringt U-Haft in Valduna.<span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Frau verbringt U-Haft in Valduna.Klaus Hartinger

29-Jährige stach mit Messer auf Mitarbeiter eines Feldkircher Lokals ein. An Paranoia erkrankte Frau meinte, der ihr unbekannte Mann habe sie in ihrer Kindheit vergewaltigt.

In ein forensisch-therapeutisches Zentrum, also in die geschlossene psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses, wurde die unbescholtene Betroffene am Mittwoch in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch auf unbestimmte Zeit eingewiesen. Das Urteil in der von Richter Christoph Stadler geleiteten Verhandlung ist nicht rechtskräftig, denn die Betroffene nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Die 29-jährige Türkin hat am 9. Oktober 2022 mit einem mitgeführten Steakmesser mit einer Klingenlänge von zwölf Zentimetern in einem Kebablokal in Feldkirch-Altenstadt dreimal wuchtig auf einen ihr unbekannten Mitarbeiter eingestochen. Der Mann drehte sich nach dem ersten Stich in die Halsgegend rasch weg und kam mit drei Weichteilverletzungen und damit mit leichten Blessuren davon.

Mordversuch

Die Geschworenen werteten die Tat aber als Mordversuch. Die Laienrichter stützten sich dabei auf ein gerichtsmedizinisches Gutachten, wonach mit derartigen Messerstichen in den oberen Rücken grundsätzlich Lebensgefahr verbunden sei. Demnach sei es ein glücklicher Zufall, dass durch die Messerstiche nur leichte Verletzungen entstanden seien.

Bei der Tat zurechnungsfähig

Nach Ansicht der Geschworenen war die Arbeitslose bei ihrer Tat zurechnungsunfähig. Zu dieser Einschätzung gelangte zuvor der psychiatrische Gutachter Reinhard Haller. Der Sachverständige sagte, die 29-Jährige sei an Paranoia erkrankt. Wegen ihrer wahnhaften Störung habe sie sich eingebildet, das Opfer ihrer Tat habe sie in ihrer Kindheit vergewaltigt. Dafür habe sie sich an ihm mit ihrer Messerattacke rächen wollen.

Weitere Gewalttaten ohne Behandlung

Ohne medikamentöse Behandlung sei zu befürchten, dass sie weitere schwere Gewalttaten begehen würde, sagte Haller. Daher würden aus psychiatrischer Sicht die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus vorliegen. Zumal sie vor zwei Jahren ihren Bruder mit einem Messer attackiert habe. Danach seien ihr Medikamente gegen ihre Paranoia empfohlen worden, die sie aber nicht eingenommen habe.

Nicht wegen versuchten Mordes bestraft

Wegen ihrer Zurechnungsunfähigkeit durfte die psychisch kranke Frau, die ihre U-Haft in der Valduna verbringt, nicht wegen versuchten Mordes bestraft werden. Die Einweisung in die Psychiatrie wird seit der Gesetzesänderung vom 1. März nicht mehr Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher genannt, sondern strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.

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