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Autofahrerin schuldlos an tödlichem Unfall

17.03.2023 • 14:56 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
55-jährige Autolenkerin freigesprochen. <span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
55-jährige Autolenkerin freigesprochen. Klaus Hartinger

Freispruch: Autolenkerin fuhr in Dornbirner Unterführung gegen herunterhängendes Stahlseil, das daran ziehenden ÖBB-Mitarbeiter in Tiefe schleuderte.

Vom Anklagevorwurf der fahrlässigen Tötung wurde die von Bernhard Schwendinger verteidigte Autofahrerin am Freitag am Bezirksgericht Feldkirch freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn Bezirksanwalt Stefan Klein nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die Eltern des Verstorbenen fordern jeweils 5000 Euro Trauerschmerzensgeld. Sie wurden im Strafprozess auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Der tödliche Vorfall, eine Mischung aus Verkehrs- und Arbeitsunfall, ereignete sich am 12. Juli 2022 in Dornbirn-Hatlerdorf. Bei der dortigen ÖBB-Haltestelle arbeitete ein ÖBB-Bautrupp mit einem Stahlseil für die Beleuchtung. Das gekappte Stahlseil lag auf dem Bahnsteig, ein Teil davon aber hing über der Lärmschutzwand und ragte in einer Schlaufe hinunter in die Unterführung, durch die die Schweizerstraße verläuft.

Sechs Meter in die Tiefe geschleudert

Die angeklagte Autofahrerin fuhr nach den gerichtlichen Feststellungen gegen das Stahlseil und schleifte es mit. Dadurch geriet das Stahlseil in Spannung. Der 27-jährige Leiter des ÖBB-Bautrupps, der damit beschäftigt war, das Stahlseil heraufzuziehen, wurde von der Bahnbrücke in die sechs Meter darunter liegende Unterführung geschleudert. Der junge Mann aus dem Bezirk Bludenz erlitt dabei tödliche Verletzungen.

Vorwurf: Fahrlässige Verschuldung

Im Strafantrag wird der 55-jährigen Autofahrerin vorgeworfen, den Tod des ÖBB-Mitarbeiters fahrlässig verschuldet zu haben. Ihr wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, sie sei mit mangelnder Aufmerksamkeit gefahren und habe deshalb den Unfall verursacht. Die Anklagebehörde stützte sich dabei auf das verkehrstechnische Gutachten von Christian Wolf. Der Sachverständige meint, die Pkw-Lenkerin hätte das herunterhängende Stahlseil aus einer Entfernung von 60 Metern erkennen können. Das allerdings auch nur dann, wenn sie mit einem derartigen Hindernis gerechnet hätte.

“Unvorhersehbares Ereignis”

Aber Richterin Bettina Sperger urteilte, das der Autofahrerin angelastete Verschulden könne ihr nicht nachgewiesen werden. Die Pkw-Lenkerin habe nicht damit rechnen müssen, dass in die Unterführung ein Stahlseil herunterhängt. Für die Angeklagte habe es sich um ein unvorhersehbares Ereignis gehandelt. Die Strafrichterin merkte an, die Baustelle hätte wohl abgesichert werden müssen.

Die unbescholtene Angeklagte sagte, sie habe das Stahlseil nicht gesehen. Sie sei in der Unterführung mit 30 bis 40 km/h gefahren.

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