Haft: zwei schlafende Mädchen missbraucht

Zwei Jahre Gefängnis für vorbestraften 23-Jährigen, der nach Ansicht der Richter zwei wehrlose 17-Jährige missbrauchte. Er filmte eine der Taten und verschickte das Video.
Wegen sexuellen Missbrauchs von Wehrlosen, pornografischer Darstellung von Minderjährigen und unerlaubten Waffenbesitzes wurde der mit fünf Vorstrafen belastete 23-Jährige am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzensgeld hat der Arbeitslose jenem Opfer, das beim Missbrauch auch gefilmt wurde, 1500 Euro zu bezahlen.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Richard Gschwenter ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und Staatsanwältin Severa Jörg nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft. Bei der Sanktion handelt es sich um eine Zusatzstrafe zur Verurteilung zu 18 Monaten, davon sechs Monate unbedingt, vom Juni 2021 wegen Drogendelikten. Denn damals hätte theoretisch auch schon über die nun angeklagten Delikte entschieden werden können.
Alkohol und Drogen im Spiel
Nach den gerichtlichen Feststellungen vollzog der Angeklagte aus dem Bezirk Bludenz im September 2020 mit einer bei ihm übernachtenden 17-Jährigen den Beischlaf, als das durch Alkohol und Drogen beeinträchtigte Mädchen schlief. Demnach filmte der junge Mann den von ihm begangenen Missbrauch und verschickte danach das Video an zumindest zwei Bekannte. Die Minderjährige erfuhr laut Urteil erst durch das Video davon, missbraucht worden zu sein. Die 17-Jährige wollte nach einer Party bei ihm übernachten und sagte, es wolle dieses Mal mit ihm nicht intim werden.
Wiederholte Handlung
Nach Ansicht der Richter zog der Angeklagte im März 2021 in seiner Wohnung ein anderes bei ihm übernachtendes Mädchen in seinem Bett aus und vollzog mit der schlafenden und durch Alkohol und Drogen beeinträchtigen 17-Jährigen den Beischlaf. Am Tag danach begleitete er das Mädchen beim Kauf der Pille danach in eine Apotheke.
Die beiden Mädchen erstatteten keine Strafanzeige wegen des Missbrauchs. Davon berichteten sie der Polizei erst 2022 bei Ermittlungen wegen Drogendelikten gegen den 23-Jährigen. Der Angeklagte bestritt vor Gericht die Missbrauchsvorwürfe. Wenn man trotzdem vom durch das Gericht festgestellten Sachverhalt ausgehe, sei die Strafe fair ausgefallen, merkte Verteidiger Michael Konzett an.
Waffenbesitz trotz Verbot
Bei einer Hausdurchsuchung wurden ein Schreckschussrevolver, ein Butterflymesser und ein Klappmesser in der Wohnung des 23-Jährigen gefunden. Er besaß die Waffen trotz eines über ihn verhängten Waffenverbots.
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