Stadttunnel: Fehlende Zustimmung von Grundeigentümern – Baustopp gefordert

Tunnelgegner Andreas Postner erhebt schwere Anschuldigungen und legt Schreiben eines Anwalts vor, der einen Grundeigentümer vertritt. Land dementiert Vorwürfe.
Wie die NEUE vor wenigen Tagen berichtete, gehen die vorbereitenden Bauarbeiten für das Mega-Projekt Stadttunnel Feldkirch flott voran. Sowohl die Umbauarbeiten im künftigen Portalbereich Felsenau als auch der Vortrieb des Erkundungsstollens Tisis laufen nach Plan. Trotzdem – oder gerade deshalb – will sich der streitbare Tunnelgegner Andreas Postner, früherer Vorstandssprecher der Vorarlberger Grünen und langjähriger Vorsitzender der Umweltinitiative Transform, nicht geschlagen geben.
Anwalt fordert Land zu Baustopp auf
Bei einer Pressekonferenz am Freitagvormittag fuhr der gebürtige Wiener, im Brotberuf Architekt, einmal mehr schwere Geschütze auf. Er legt unter anderem ein Schreiben eines Feldkircher Rechtsanwalts vor, in dem das Land aufgefordert wird, die Bauarbeiten unverzüglich zu stoppen. Wie aus dem Schriftsatz vom 21. März 2023 hervorgeht, sollen „zahlreiche Eigentümer“ den Dienstbarkeitsvertrag für einen Teil des Tunnels, der unterirdisch über die jeweiligen Grundstücke verläuft, nicht unterschrieben haben. Durch die bereits begonnenen Bauarbeiten sei „krass“ gegen die Auflagen der UVP-Behörde verstoßen worden, heißt es in dem Schreiben. Der Rechtsanwalt wies darauf hin, dass er die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch informiert habe – mit dem Ersuchen, ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten.

Konkret davon betroffen sei der Tunnelast Tosters, berichtet Postner. Ohne die Errichtung dieser Röhre breche „das ganze Berechnungsmodell gänzlich in sich zusammen“, da gewisse Grenzwerte nicht mehr eingehalten werden könnten. Der Tunnelgegner ist der Ansicht, dass der UVP-Bescheid über das gesamte Projekt erstellt wurde. „Ohne die Zustimmung aller Grundstückseigentümer darf der vorliegende Baubescheid deshalb nicht konsumiert werden.“

Land dementiert
Das Land Vorarlberg wies diese Rechtsmeinung in einer umfangreichen Stellungnahme entschieden zurück. Darin heißt es, dass der rechtsgültige UVP-Bescheid die Umsetzung des Infrastrukturprojektes in Abschnitten vorsehe. „In sämtlichen Bereichen, wo gebaut wurde oder wird, liegen selbstverständlich unterfertigte Vereinbarungen mit den Grundbesitzern vor“, berichtet Projektleiter Bernhard Braza von der Straßenbauabteilung des Landes.

“Explodierende Kosten”
Transform-Sprecher Postner beanstandet zudem die „irrwitzige Kostenentwicklung“, „horrende Zahlungen an eine Kommunikationsfirma“, „unklare Vertragsverhältnisse“ und die „Gefährdung des Trinkwasserreservoirs“. Belege für seine Vorwürfe konnte Postner allerdings nicht liefern. Er sei, wie er sagt, darüber informiert worden, dass die Kosten explodieren. Nahezu fix werde intern von 500 Millionen Euro ausgegangen, es sei aber auch schon von 725 Millionen Euro die Rede gewesen, so Postner. Er fordert den Kontroll-Ausschuss des Landtags dazu auf, „für vollinhaltliche Transparenz gegenüber den Steuerzahlen zu sorgen“.
Land: “Innerhalb der Kostenprognose”
Beim Land geht man – weiterhin von Kosten in der Höhe von 300 Millionen Euro aus. „Alle bis jetzt durchgeführten und abgerechneten Teilbaulose lagen innerhalb der Kostenprognose“, versichert Braza. Aufgrund der überdurchschnittlichen Baukostenentwicklung sei die Kostenschätzung für den Stadttunnel im Mai 2022 durch ein externes Bauwirtschaftsbüro aktualisiert worden.
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