Vorarlberg

Stadttunnel: Warum UVP-Behörde keinen Grund für Baustopp sieht

25.05.2023 • 11:09 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Der Erkundungsstollen Tisis ist derzeit in Arbeit. <span class="copyright">Hartinger</span>
Der Erkundungsstollen Tisis ist derzeit in Arbeit. Hartinger

Anwalt eines Grundeigentümers forderte Baustopp. Argumente wurden nun von zuständiger Abteilung beim Land geprüft.


Auch wenn die Vorarbeiten für den Stadttunnel Feldkirch bereits weit gediehen sind, begehren Kritiker des Megaprojekts nach wie vor auf – allen voran Andreas Postner von der Initiative Transform. Wie berichtet, legte Postner vor wenigen Wochen ein Schreiben eines Feldkircher Rechtsanwalts vor, in dem ein Baustopp gefordert wird. Demnach sollen mindestens zwei Grundeigentümer den Dienstbarkeitsvertrag für die Errichtung des Tunnels unter ihrem Grundstück nicht unterschrieben haben.

Durch die bereits begonnenen Bauarbeiten sei „krass“ gegen die Auflagen der UVP-Behörde verstoßen worden, meint der Anwalt. Er beruft sich auf eine „klare Anordnung“ im rechtskräftigen UVP-Bescheid, wonach vor Baubeginn die für die Realisierung des Vorhabens notwendigen Eigentums- bzw. Bauberechtigungsnachweise vorzulegen sind.
Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch leitete das anwaltliche Schreiben an die zuständige UVP-Behörde, sprich die Abteilung Verkehrsrecht im Amt der Landesregierung, weiter. Diese hat die Sache nun geprüft. Der NEUE wurde auf Anfrage im Büro von Landesrat Marco Tittler (ÖVP) eine Zusammenfassung der Ergebnisse zur Verfügung gestellt.

Tunnelgegner Andreas Postner von der Umweltinitiative Transform. <span class="copyright">Hartinger</span>
Tunnelgegner Andreas Postner von der Umweltinitiative Transform. Hartinger

Das sagt die Behörde

Wie erwartet, sieht die UVP-Behörde keinen Grund, einen Baustopp zu erlassen. Der Genehmigungsbescheid sehe eine abschnittsweise Umsetzung des Vorhabens und die Möglichkeit zur schrittweisen Verkehrsfreigabe explizit vor, heißt es. Und: „Die für das Projekt selbst benötigten Flächen, an denen dingliche Rechte begründet werden müssen, können den einzelnen Bauphasen klar zugeordnet werden. Eine Inanspruchnahme der gesamten zu enteignenden Grundstücke für das Vorhaben ist bautechnisch nicht notwendig.“ Für die UVP-Behörde steht damit außer Zweifel, dass die rechtzeitige Einholung der notwendigen dinglichen Rechte nur für die jeweilige Bauphase erforderlich ist.

Das Stadttunnel-Projekt besteht laut UVP-Behörde aus fünf Vorhabensteilen, sprich vier Tunneläste sowie der Kreisverkehr, die allesamt abgrenzbare Teile des Vorhabens darstellen.

Die fehlenden Zustimmungen der Grundstückseigentümer betreffen nach NEUE-Informationen den Tunnelast Tosters, der als letzter von vier Tunnelarmen in Angriff genommen wird und laut UVP-Vorgabe spätestens 2030 fertiggestellt sein muss. Postner bezeichnet die Ausführungen der Behörde als „peinlich und absurd“. Der Tunnelkritiker ist überzeugt, dass die Position rechtlich nicht haltbar ist. Seiner Meinung nach handelt es sich beim Stadttunnel „eindeutig um ein Gesamtprojekt“. Dass es sich bautechnisch zergliedern ließe, sei rechtlich irrelevant.

Der Stadttunnel Feldkirch besteht aus den vier Tunnelästen Felsenau, Tisis, Tosters und Altstadt, die durch einen zentralen unterirdischen Kreisverkehr verbunden sind. <span class="copyright">Land Vorralberg</span>
Der Stadttunnel Feldkirch besteht aus den vier Tunnelästen Felsenau, Tisis, Tosters und Altstadt, die durch einen zentralen unterirdischen Kreisverkehr verbunden sind. Land Vorralberg

Kostenexplosion?

Diese Meinung vertritt – unter Berufung auf anwaltliche Rücksprache – auch die Bürgerinitiative „stattTunnel“. Sprecherin Friederike Egle geht davon aus, dass sich noch weitere Anrainer der Forderung eines Baustopps anschließen werden. Gestoppt werden soll das Projekt laut den Tunnelkritikern aber vor allem aus ökonomischen Gründen „Die Baukosten explodieren derartig, dass ein Weiterbauen nicht zu rechtfertigen ist“, sagt Postner. Beim Land geht man indes weiter von Baukosten in der Höhe von 300 Millionen Euro aus. Aufgrund der überdurchschnittlichen Baukostenentwicklung sei die Kostenschätzung für den Stadttunnel im Mai 2022 durch ein externes Bauwirtschaftsbüro aktualisiert worden, hieß es in einer kürzlich versendeten Aussendung.

Du hast einen Tipp für die NEUE Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@neue.at.