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EU-Krimi um Inhalator geht in nächste Runde

11.07.2023 • 12:28 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
In vielen Medien wurde im Lauf der Jahre über den Fall berichtet
In vielen Medien wurde im Lauf der Jahre über den Fall berichtet.KK

Eine skurrile Geschichte über einen Erfinder und seinen ewigen Kampf gegen die EU-Kommission.

Christoph Klein ist ein Wahl-Österreicher aus Deutschland. Seit 1995 lebt der Erfinder in Großgmain (Salzburg) und fast genauso lang dauert sein Kampf gegen die Mühlen der EU. Klein erfand 1993 eine Inhalierhilfe für Asthmatiker. Sie hat keinen L-förmigen Knick wie ähnliche Produkte, soll damit Medikamentenrückstände einsparen und Arzneikosten senken, um mehr als ein Drittel. Das Gerät wurde zunächst in Sachsen-Anhalt produziert und von Bayern aus vertrieben. Dann, 1996, meldet das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Bedenken an: Medikamente könnten im Inhalator stärkere Nebenwirkungen haben. Das Gerät wird vom Markt genommen. Klein beruft, nach endlosen Behördenwegen landet die Sache bei der EU-Kommission in Brüssel. Sie soll eine Grundsatzentscheidung treffen. Doch die Überprüfung dauert. Und dauert. Jahre vergehen, nichts passiert.

Im Jahr 2008 bringt der Erfinder den Fall ins EU-Parlament. Drei Jahre später ergibt eine Berechnung des Parlaments, dass die Asthmatiker in Europa hochgerechnet bereits mehr als 50 Milliarden Euro zu viel für Medikamente bezahlt haben, weil der sparsame Inhalator noch immer nicht auf dem Markt ist. Der damals zuständige Kommissar wird vor den Rechtsausschuss zitiert; der Verdacht steht im Raum, dass eine Entscheidung absichtlich verzögert wird. Der Fall landet in den Medien, unter anderem in der ZiB 2. Christoph Klein fordert von der EU 300 Millionen Euro Schadenersatz.

EuGH gibt dem Kläger zweimal recht

Es passiert – wieder nichts. Im April 2015 urteilt der Europäische Gerichtshof, die EU-Kommission hätte wegen Untätigkeit Rechtsbruch begangen. Klein wendet sich in der Folge noch einmal an den EuGH – und dieser gibt ihm ein nun ein zweites Mal recht. Die EU-Kommission soll die Kosten des Verfahrens tragen. Klein hat nun die europäische Ombudsfrau eingeschaltet und Anzeigen bzw. Beschwerden gegen Amtsträger der Kommission, deutsche Behörden, die Anti-Korruptionsbehörde Olaf und die Disziplinarbehörde IDOC eingelegt. Mittlerweile ist auch das österreichische Gesundheitsministerium involviert.

Im Gespräch mit der Kleinen Zeitung sagt Klein, seine Hoffnung liege auf später Gerechtigkeit. Und natürlich will er auch den Schaden ersetzt haben – hochgerechnet geht es dabei um eine enorme Summe.

Doch noch ist der Fall nicht ausgestanden. Von seiten der EU-Kommission heißt es auf unsere Nachfrage, man habe sofort nach Einlangen des Urteils, wie verlangt, einen Durchführungsbeschluss zur förmlichen Beendigung des Schutzklauselverfahrens eingeleitet. Die Kommission kam zum Schluss, dass „die von den zuständigen deutschen Behörden gegen den Inhalator ergriffene Maßnahme berechtigt war“. Das habe nun auch der Ausschuss für Medizinprodukte, im dem alle Mitgliedsländer vertreten sind, bestätigt.