“Muss man fragen, ob der Zahnarzt zugelassen ist?”

Einer von elf Zivilprozessen wegen Fehlbehandlung gegen angeblich falschen Zahnarzt hat begonnen.
Gegen den Unterländer Unternehmer für Dentalprodukte sind am Landesgericht Feldkirch elf Zivilprozesse anhängig. Die Klägerinnen und Kläger behaupten, sie seien Patientinnen und Patienten des Beklagten gewesen, der sich ohne Zulassung in Österreich als Zahnarzt ausgegeben und sie behandelt habe. Dabei seien ihm, so die Klagen, Kunstfehler unterlaufen. Dafür wird Schmerzengeld ebenso gefordert wie der Rückersatz für zahnärztliche Sanierungskosten.
3700 Euro bezahlt
Einer der Zivilprozesse hat am Montag begonnen. Dabei sagte die anwaltlich von Michael Brandauer vertretene Klägerin, der Beklagte habe sie 2021 zwei Mal zahnärztlich behandelt, vor allem wegen ihrer Zahnlücke. Seitdem leide sie unter entzündetem Zahnfleisch. Deswegen müsse sie sich einen neuen Zahnarzt suchen. Sie habe dem Beklagten 3700 Euro für die Behandlungen bezahlt. Ihr Friseur habe ihr den Beklagten als Zahnarzt vermittelt.
Es sei schade, dass der Beklagte zur Gerichtsverhandlung nicht erschienen sei, sagte die 54-jährige Klägerin aus dem Bezirk Dornbirn. Denn sie hätte ihn gerne gefragt, ob er denn kein Gewissen habe. „Wie kann man so etwas tun?“ Sie verstehe nicht, wie sich jemand ohne Zulassung als Zahnarzt ausgeben könne. „Muss man jetzt immer bei der Zahnärztekammer fragen, ob der Zahnarzt zugelassen ist?“ Das sei doch ein Witz. Ihr würden die Worte dafür fehlen, dass der Beklagte ein falscher Zahnarzt gewesen sei.
Nie behandelt
Sein Mandant habe die Klägerin nie zahnärztlich behandelt, sagte Beklagtenvertreter Nicolas Stieger. Auch in den anderen Zivilprozessen bestreitet der Beklagte, die Kläger und Klägerinnen behandelt zu habe. Zivilrichterin Verena Walser wird nun ein zahnmedizinisches Gutachten in Auftrag geben.
Bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch ist ein Strafverfahren anhängig, wegen des Verdachts der Körperverletzung, Kurpfuscherei und des schweren Betrugs.