Vorarlberg

Raub und Erpressung: Haft für Serientäter

15.08.2023 • 23:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Landesgericht Feldkirch <span class="copyright">HARTINGER</span>
Landesgericht Feldkirch HARTINGER

Zehn Euro geraubt, 20 Euro erpresst, zudem versuchte Nötigung und versuchte Körperverletzungen: Teilbedingte Haftstrafe von neun Monaten für vorbestraften 18-Jährigen.

Der mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete Serientäter wurde am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil zwei Monate. Sieben Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger, mit dem der von Georg Mandl verteidigte 18-Jährige und Staatsanwältin Konstanze Manhart einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen für den zu den Tatzeiten jugendlichen Täter belief sich auf null bis zweieinhalb Jahre Gefängnis. Der Schuldspruch gegen den Untersuchungshäftling erfolgte wegen Raubes, Erpressung, versuchter Nötigung, versuchter Körperverletzung in drei Fällen sowie versuchter Anstiftung zur Körperverletzung.

Mehrere Vergehen

Der geständige Angeklagte hat am 16. November 2022 in Altach zusammen mit zwei Mittätern einen minderschweren Raub begangen. Demnach hat der damals 17-Jährige gegen das Moped eines Jugendlichen getreten, gegen dessen getragenen Helm geschlagen und ihm so 10 Euro abgenötigt.

Der Tschetschene hat am 9. April 2022 in Hohenems von einem Jugendlichen 20 Euro mit der Drohung erpresst, ihm sonst das Mobiltelefon nicht mehr zurückzugeben. Und er hat am 27.5.2022 mit einer Drohung gegen einen Jugendlichen versucht, eine Anzeige gegen ihn bei der Polizei zu verhindern.

Zudem hat der Arbeitslose an drei Tagen im Mai 2022 in Hohenems einen Jugendlichen mit Schlägen zu verletzten versucht. Und einen Jugendlichen vergeblich dazu aufgefordert, seinen Widersacher zu schlagen.

Angeklagter geständig

Mildernd gewertet wurden das reumütige Geständnis die Teilsicherstellung der Raubbeute, die beim Versuch gebliebenen Taten. Erschwerend wirkten sich das Zusammentreffen von zwei Verbrechen mit mehreren Vergehen aus, die einschlägige Vorstrafe, die Mittäterschaft beim Raub und der rasche Rückfall nach einer Verurteilung.

Einer der beiden Mittäter beim Raub, verteidigt von Jan Rudigier, übergab dem Raubopfer vor Gericht als Schadenersatz 50 Euro. Der unbescholtene und arbeitslose 17-Jährige wurde für seine Beteiligung am Raub, bei dem er sich drohend vor den Mopedfahrer gestellt hatte, rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 600 Euro.